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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Philipps-Universit?t Marburg (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar WS 2003/2004, Sprache: Deutsch, Abstract: Die politischen Systeme unserer Zeit beruhen grundlegend auf einem Theoriegeb?ude, dass in wichtigen Teilen im 17. und 18. Jahrhundert durch die Vertragstheorien von Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant miterrichtet wurde. Hobbes Hauptwerk 'Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und b?rgerlichen Staates' aus dem Jahr 1651 wird oftmals als Anfangspunkt der neuzeitlichen politischen Philosophie und Wendepunkt im Verst?ndnis des Menschenbildes gesehen. Grundlage f?r die ?berlegungen von Hobbes, wie auch derer Rousseaus und Kants, bildet die Annahme des 'methodologischen Individualismus'. Das individualistische Menschenbild sieht den Willen des Menschen als Ausgangspunkt jeder denkbaren politischen Ordnung bzw. Herrschaft an. Nur durch eine selbstbestimmte vertragliche Abmachung kann demnach eine staatliche Ordnung entstehen. Damit wurde beginnend mit Hobbes das noch im Mittelalter durch die Scholastiker auf der aristotelischen Lehre basierende Paradigma schrittweise abgel?st, nachdem der Mensch in eine von Gott aufgestellte nat?rliche Ordnung hineingeboren wird und als von Natur aus zur Gesellschaft bestimmtes Wesen in dieser g?ttlichen Ordnung seinen Platz findet. Durch das ver?nderte Menschenbild und die Ablehnung des Gedankens einer g?ttlichen, nat?rlichen Ordnung stellt sich f?r Hobbes, Rousseau und Kant die zentrale Frage nach der Legitimation und den Grenzen staatlicher Ordnung. Dabei ist allen Denkans?tzen gemein, dass trotz der Beeinflussung durch die jeweiligen zeitgeschichtlichen Umst?nde, die Vertragstheorie nicht als Erkl?rung real existierender gesellschaftlicher Zust?nde dient, sondern normativ politische Herrschaftsmodelle begr?nden und rechtfertigen soll. Hierbei kommen die drei Denker zu unterschiedlichen Ergebnissen in Bezug auf die Ausgestaltung der Gesellschaftsvertr?ge und demzufolge auch zu verschiedenen Staatsverst?ndnissen. Ausgangspunkt aller ?berlegungen bildet bei allen die Beschreibung eines fiktiven, vorstaatlichen Naturzustandes, der das Zusammenleben der Individuen ohne durch eine ordnungsstiftende Instanz vorgegebene Regeln beschreibt.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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