Steuerhinterziehung und Durchsuchung beim Steuerberater

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Steuerhinterziehung und Durchsuchung beim Steuerberater

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Revision, Pr?fungswesen, Note: 2,0, Hochschule f?r Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Veranstaltung: Pr?fungswesen, Steuern, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Steuerrecht begegnen wir h?ufiger dem Staat als es uns bewusst ist. Bereits mit seiner Geburt tritt der B?rger in ein Dauer-Steuerrechtsverh?ltnis zum Staat ein, das sich mit dem Beginn des Erwerbslebens zu Schuldverh?ltnissen entwickelt. Jede wirtschaftliche Bet?tigung, wie Sparen oder Konsumieren, wird vom Steuerrecht beeinflusst. Das Steuerstrafrecht dagegen spielt im Leben eines steuerehrlichen B?rgers regelm??ig kaum eine Rolle. Ein Mensch kann nie Opfer einer Steuerstraftat werden, sondern selbst T?ter oder Teilnehmer. Obwohl die Ber?hrungspunkte des B?rgers mit dem Steuerstrafrecht im Allgemeinen nur gering sind, r?ckt das Steuerstrafrecht in den letzten Jahren immer mehr in den Mittelpunkt der ?ffentlichen Aufmerksamkeit. Zum einen liegt das an der Steuerlast, die als dauernd steigend empfunden wird, und der dadurch gestiegenen Bereitschaft, Steuern zu hinterziehen. Zum anderen ist die ?ffentliche Beachtung des Steuerstrafrechts durch den gestiegenen Fahndungsdruck der Finanzbeh?rden und die spektakul?ren F?lle prominenter Pers?nlichkeiten, wie Boris Becker und Peter Graf, gestiegen. Auch bisher eher vernachl?ssigte 'kleinere' F?lle werden immer mehr aufgedeckt und verfolgt. Die Straf- und Bu?geldvorschriften der AO sollen die Beachtung der Steuergesetze und die Erf?llung der steuerlichen Pflichten durch den B?rger durch Androhung von Sanktionen erzwingen und damit den staatlichen Steueranspruch sch?tzen. Auch das Interesse des jeden ehrlichen Steuerzahlers wird durch das Steuerstrafrecht gesch?tzt, denn die Steuerpflicht des einzelnen B?rgers bleibt nur dann gerechtfertigt, wenn gew?hrleistet ist, dass der Staat die Steuerpflicht ebenso gegen?ber den anderen durchsetzt. Der achte Teil der AO enth?lt Straf- und Bu?geldvorschriften (§§ 369-384 AO). Je nach Schwere der steuerlichen Pflichtverletzungen unterscheidet man Straftaten (§ 369 I AO) und Ordnungswidrigkeiten (§ 377 I AO). Eine Straftat kann nur vors?tzlich begangen werden. Sie kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden und wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Die Steuerstraftaten sind z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 AO), gewerbs-/bandenm??ige (schwere) Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Bannbruch (§ 372 AO), Schmuggel (§ 373 AO) und Steuerhehlerei (§ 374 AO).画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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