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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Neuere Geschichte, Note: 19 von 20, , Veranstaltung: SEMINAR ZUR UE12, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mitwirkung der L?nder an der Bundespolitik, die bis in die Gegenwart nachwirkt, geht auf 1815 zur?ck und wurde erstmals in der Paulskirchenverfassung von 1849 bestimmt. Jene wirkten bzw. wirken dabei nicht in geschlossenem Auftreten, sondern ?ber ein gemeinsames Organ, das ihre einzelnen und kollektiven Interessen gegen?ber dem Bund wahrnahm bzw. wahrnimmt, n?mlich den Bundesrat im Deutschen Kaiserreich, den Reichsrat in der Weimarer Republik und den Bundesrat in der Bundesrepublik Deutschland. Die drei Gremien stellten bzw. stellt dasselbe Kriterium zur Stimmenverteilung trotz Ver?nderungen hinsichtlich der Stimmenanzahl der jeweiligen L?nder im derzeitigen Bundesrat auf, beobachteten bzw. beobachtet denselben Vorgang zur Mitgliederbestellung, verf?gten bzw. verf?gt gr??tenteils ?ber dieselbe Struktur trotz Ver?nderungen bez?glich ihrer Funktionsweise im gegenw?rtigen Bundesrat, waren bzw. ist durch dieselben Aufgabenbereiche trotz Ver?nderungen seit der Gr?ndung des Reichsrates mit der Verst?rkung der Mitwirkung an der Verwaltung des Reiches und im heutigen Bundesrat mit der Verst?rkung des Umfangs der Aufgabenteile und -ziele in den jeweiligen Bereichen sowie der Erf?llungsf?higkeit der Aufgaben gekennzeichnet. Daher ist Ausgangspunkt unserer Arbeit die Annahme, dass die Entwicklung der L?nderkammer in Deutschland in erheblichem Ma?e durch Kontinuit?t ausgepr?gt ist. In Hinsicht auf die fortdauernde Teilhabe der L?nder an der Nationalpolitik ?ber ihre Kammer l?sst sich fragen, warum in Deutschland die L?nder auf ihre Mitwirkungsm?glichkeiten an der Nationalpolitik traditionell so stark dar?ber setzen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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