Qualit?t und Quantit?t: Sp?tmittelalterliche St?dte als Schmelztiegel unterschiedlicher sozialer, religi?ser und ethnischer Gruppen

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Qualit?t und Quantit?t: Sp?tmittelalterliche St?dte als Schmelztiegel unterschiedlicher sozialer, religi?ser und ethnischer Gruppen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Martin-Luther-Universit?t Halle-Wittenberg (Rechtswissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar: Gaukler - Huren - Henker: Zu Rechtsproblemen sozialer Randgruppen in der sp?tmittelalterlichen Gesellschaft und deren Wirkungen in die Moderne, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Lexika der heutigen Zeit wird die Stadt als eine 'Siedlung mit meist nicht landwirtschaftlichen Funktionen, welche unter anderem gekennzeichnet ist, durch eine gewisse Gr??e, Geschlossenheit der Ortsform, eine hohe Bebauungsdichte und zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung' bezeichnet. Bei dem Gedanken an die Stadt des Mittelalters wird in uns die Erinnerung an eine mit Mauern und T?rmen befestigte Ortschaft mit einem Gewirr von unregelm??igen schmalen Gassen und gotischen spitzgiebeligen H?usern geweckt. Der Mauerg?rtel und die geschlossene Bau- weise geh?ren ebenso zum Wesen der Stadt wie die Stadtverfassung selbst, welche die Stadt in rechtlicher Beziehung aus dem umgebenden Land heraushebt.1 In wirtschaftlicher Hinsicht bestand die besondere Leistung der Stadt des Mittelalters im Auf- bau einer umfassenden Markt- und Verkehrswirtschaft mit dem Austausch von Luxus- und Masseng?tern ?ber weite Entfernungen, in der Konzentration von Handel und Gewerbe, in einer planm??igen Wirtschaftspolitik, in der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes und in der Erschlie?ung neuer Absatzr?ume. Die politische Bedeutung der Stadt lag vor allem in ihrem Festungscharakter und in ihrer ?berlegenen Finanzkraft. Der Begriff 'Stadt' stammt vom Mittelhochdeutschen 'stat', damit bezeichnete man schon sehr fr?h eine Wohnst?tte oder eine Siedlung. Im 12.Jahrhundert stand er f?r den mittelalterlichen Rechtsbegriff. Der historische Stadtbegriff definiert die Stadt folgenderma?en: St?dte sind Gemeinden, welchen bei speziellen Voraussetzungen der Stadttitel verliehen wurde, was die Zuerkennung bestimmter Stadtrechte miteinschloss, z.Bsp. das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtb?rger ('Stadtluft macht frei'), das Recht auf Besteuerung, Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht und das Recht zur Einfriedung und Verteidigung. Durch das zuletzt erw?hnte Stadtrecht wurde die scharfe Trennung zwischen Stadt und Umland verdeutlicht. Zur Einordnung einer Siedlung bezogen auf ?u?ere Merkmale unter den Begriff 'Stadt' im historischen Sinne bedarf es der Erf?llung dreier Kriterien: 1. Es gibt eine Mauer um die Stadt, mit der die Ganzheit und der Zusammenhalt der Gemeinschaft, sowie deren Abwehr gegen ?u?ere Einfl?sse betont wird...画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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