Die Arisierung j?dischen Besitzes in Stralsund

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Die Arisierung j?dischen Besitzes in Stralsund

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Examensarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: sehr gut, Ernst-Moritz-Arndt-Universit?t Greifswald (Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Durch die Wiedervereinigung wurde im Einigungsvertrag das Gesetz zur Regelung offener Verm?gensfragen als partielles Bundesrecht ?bernommen. Bei dem Verm?gensgesetz handelt es sich um ein Gesetz, das noch zu DDR-Zeiten erlassen worden und am 29.09.1990 in Kraft getreten ist. Vorl?ufer dieses Gesetzes war die gemeinsame Erkl?rung der beiden Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 15.06.1990. Darin wurden Eckdaten f?r die zuk?nftige Regelung der offenen Verm?gensfragen festgeschrieben. Im § 1 Absatz 6 des Verm?gensgesetzes wurde bestimmt, dass die Regelung des Verm?gensgesetzes entsprechend Anwendung auf verm?gensrechtliche Anspr?che von B?rgern und Vereinigungen finden wird, die in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum 8.05.1945 aus rassischen, politischen, religi?sen oder weltanschaulichen Gr?nden verfolgt wurden und deshalb ihr Verm?gen in Folge von Zwangsk?ufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren haben. Hintergrund dieser Regelung war, dass anders als in den drei westlichen Besatzungszonen in der sowjetischen Besatzungszone keine R?ckerstattung arisierten Verm?gens durchgef?hrt worden ist. Die drei westlichen Milit?rregierungen hatten in ihren drei Zonen R?ckerstattungsgesetze und in den drei westlichen Zonen Berlins eine R?ckerstattungsan-ordnung erlassen, wonach grunds?tzlich arisiertes Verm?gen an die Erben und im Falle der Nichterben an j?dische Organisationen zur?ckzuerstatten war. Die Anwendung des § 1 Absatz 6 f?hrte zun?chst zu Schwierigkeiten, da die Verfolgungsbedingtheit und ihr Nachweis nicht geregelt waren. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1992 durch das 2. Verm?gensrechts?nderungsgesetz im § 1 Absatz 6 ein Satz 2 eingef?gt mit folgendem Wortlaut: Zu Gunsten des Berechtigten wird ein verfolgungsbedingter Verm?gensverlust nach Ma?gabe des zweiten Abschnitts der Anordnung BK/O(49)180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26.07.1949 vermutet. Durch diese Vermutungsregelung sollte die Beweislastschwierigkeit, welche die Deportierten und ?berlebenden grunds?tzlich durch Unterlagen nachzuweisen hatten, beseitigt werden. Das bedeutet im Grunds?tzlichen, dass Verk?ufe von Juden grunds?tzlich als verfolgungsbedingt angesehen wurden und der Ariseur diesen Beweis der Vermutung der Verfolgungsbedingtheit nur dadurch wiederlegen konnte, dass er nachwies, dass ein angemessener Kaufpreis gezahlt worden ist,

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