Beispiele zur Unzuverl?ssigkeit im Gastst?ttenrecht nach § 4 I Nr. 1 GastG - Vortrag vom 7. Juli 2005 Vortrag vom 7. Juli 2005

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Beispiele zur Unzuverl?ssigkeit im Gastst?ttenrecht nach § 4 I Nr. 1 GastG - Vortrag vom 7. Juli 2005 Vortrag vom 7. Juli 2005

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - ?ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 12 Punkte, Deutsche Universit?t f?r Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule f?r Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Polizeirecht, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Einf?hrung in das Thema 'Beispiele zur Unzuverl?ssigkeit im Gastst?ttenrecht nach § 4 I Nr. 1 GastG' muss der Begriff des Gastst?ttengewerbes und das Erteilungsverfahren einer Gastst?ttenerlaubnis kurz dargestellt werden. Ein Gewerbe iSd § 1 GewO ist jede ihrer Art nach erlaubte, selbst?ndige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete und in Fortsetzungsabsicht ausge?bte T?tigkeit, die weder freier Beruf ist, der Urproduktion angeh?rt, noch der Verwaltung eigenen Verm?gens dient. Ein Gastst?ttengewerbe nach § 1 GastG betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getr?nke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) oder auch G?ste beherbergt (Beherbergungsbetrieb). Vorliegend soll aber speziell das Gastst?ttenrecht begutachtet werden. Es ist als besonderes Gewerberecht zu klassifizieren und hat zum Schutz der Allgemeinheit den Status eines Gefahrenabwehrrechts. Grunds?tzlich darf jedermann nach § 1 I GewO ein Gewerbe betreiben. Zwar ist die Aus?bung eines Gewerbes nicht genehmigungspflichtig, jedoch ist diese nach § 14 GewO gegen?ber der zust?ndigen Beh?rde anzuzeigen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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