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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 8, Georg-August-Universit?t G?ttingen (Juristische Fakult?t), Veranstaltung: Seminar im Erb-/Familien- und Zivilproze?recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Schreib- und sprechunf?hige Personen konnten bis zum 19.01.1999 nicht wirksam testieren, weil sie die aus den §§ 2232 , 2233 BGB und dem § 31 S. 1 BeurkG resultierenden einfachgesetzlichen Formvor-schriften nicht erf?llen konnten, was zur Form-nichtigkeit der Testamente f?hrte. Dieser generelle Ausschlu? von Schreib- und Sprechunf?higen von der Testierm?glichkeit wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19.01.1999 als Grundrechtsversto? gewertet, f?r verfassungswidrig erkl?rt und eine Testierm?glichkeit f?r schreib- und schreibunf?hige Stumme er?ffnet.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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