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Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Arbeitgeber haften nun f?r Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen sowie betriebsfremde Dritte. Kommt es zu Benachteiligungen besteht f?r den Arbeitgeber Ersatzpflicht f?r materielle und immaterielle Sch?den. F?r die mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entstandenen finanziellen Risiken, wartet die Assekuranz bereits mit Policen auf.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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