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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12,00, Johann Wolfgang Goethe-Universit?t Frankfurt am Main, Veranstaltung: Die 'Gro?en' Entscheidungen des Reichsgerichts, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Fall des 'S?chsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband', der Ende des 19. Jahrhunderts am RG anh?ngig war, gr?ndete urspr?nglich auf internen Streitigkeiten der einzelnen Kartellmitglieder. Zur Beurteilung der Klagebegehren bed?rfte es jedoch auch der Frage nach der Rechtm??igkeit von Kartellen im Allgemeinen. So wurde das am 4. Februar 1897 verk?ndete Urteil zu einer Leitsatzentscheidung seiner Zeit. Aus den Gr?nden ging hervor, dass man Kartelle nahezu unbeschr?nkt zulassen wolle. Dadurch wurde die ohnehin verh?ltnism??ig fortgeschrittene Kartellierung der deutschen M?rkte weiter angetrieben. Deutschland entwickelte sich zum so genannten 'Land der Kartelle'. Im Jahre 1911 sch?tzte man die Zahl der Kartelle auf etwa 550-600, 1923 sogar auf rund 1500. Angelangt im 21. Jahrhundert, wird diese h?chstrichterliche Entscheidung h?ufig als warnendes Beispiel einer hinter uns liegenden Fehlentwicklung empfunden. Kartelle werden gemeinhin als die Feinde der Privatautonomie gesehen und man bem?ht sich ihre einschr?nkende Wirkung zu begrenzen. Hatte sich das RG, als es 1897 Kartelle ausdr?cklich bef?rwortete, damit unweigerlich gegen die Privatautonomie entscheiden wollen? Zur Beantwortung dieser Frage reicht die reine Erfassung der abgedruckten Urteilsbegr?ndung nicht aus. Vielmehr soll in der vorliegenden Arbeit versucht werden, die Beurteilung der Richter im Lichte der zeitgen?ssischen Einfl?sse zu verstehen. Weshalb f?llte der VI. Zivilsenat des RG dieses Urteil so, wie es am 4. Februar 1897 ergangen ist? Stellte es tats?chlich die Privatautonomie versus Kartelle und entschied sich f?r letztere? Am 22. M?rz 1893 gr?ndeten mehrere Firmen, die im K?nigreich Sachsen wei?en Holzstoff fabrizierten, den 'S?chsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband'. Hintergrund des Zusammenschlusses war das Bestreben, den Preis f?r s?chsischen Holzstoff k?nstlich auf einem h?heren Level zu halten. Im Statut hie? es, dass der Zweck des Verbandes sei, 'in Zukunft einen verderblichen Wettbewerb der Fabrikanten untereinander zu verhindern und f?r ihr Fabrikat ei-nen angemessenen Preis zu erzielen'. Daf?r sollte eine gemeinsame Verkaufsstelle errichtet werden, ?ber welche die Produkte der beteiligten Firmen w?hrend der Vertragslaufzeit ausschlie?lich verkauft werden d?rften. F?r den Fall, dass ein Mitglied des Verbandes die Abmachungen nicht einhielte, wurde eine Vertragsstrafe festgelegt.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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