Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht Inwiefern ist das Prinzip der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung nach Art. 51 VN-Charta mit dem Gewaltverbot der Vereinten Nationen nach Art. 2 Nr. 4 vereinbar? - Eine kritische Bet

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Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht Inwiefern ist das Prinzip der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung nach Art. 51 VN-Charta mit dem Gewaltverbot der Vereinten Nationen nach Art. 2 Nr. 4 vereinbar? - Eine kritische Bet

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universit?t - Universit?t der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Krieg ist nicht - und ich wiederhole - Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Im Gegenteil, er stellt immer ein katastrophales Versagen politischen K?nnens und Vorstellungsverm?gens dar.' Kofi Annan, Rede zur Libanon-Resolution des Weltsicherheitsrats, August 2006 Dieses Zitat beschreibt beispielhaft, dass Krieg und milit?rische Interventionen stets die absolut letzten Mittel eines Staates sein sollten, welches er zu ergreifen vermag um seine Interessen im internationalen Gef?ge durchzusetzen. Bereits seit 1945, durch die Schrecken der beiden Weltkriege begr?ndet, gilt das so genannte Gewaltverbot der Vereinten Nationen festgeschrieben in Art. 2 Nr. 4 Charta der Vereinten Nationen (VN-Charta), welches es den Staaten untersagt, kriegerisch T?tig zu werden beziehungsweise (bzw.) Gewalt gegen?ber anderen Staaten anzuwenden (Zahner 2006: 490). Was in Zeiten des kalten Krieges noch eindeutig war, wird unter einem neuen Bedrohungsszenario, das des internationalen Terrorismus, immer umstrittener. Die Formel Gewalt bedeutet einen milit?rischen Angriff, ist demnach Krieg, gilt nicht mehr (Blumenwitz 2003: 26). So wussten Staaten noch vor wenigen Jahren, dass die einzige rechtliche Begr?ndung zur Durchbrechung des Gewaltverbots in der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung eines Staates, nach einem Angriff bzw. nach einem Akt der Aggression1, lag. Heute sind andere Bedrohungsszenarien in den Vordergrund ger?ckt. Der internationale Terrorismus, der seinen H?hepunkt bisher in den Anschl?gen auf das World Trade Center am 11. Septembers 2001 fand, zwingt die Staaten ?ber andere M?glichkeiten der Selbstverteidigung nachzudenken. Es entsteht eine immer gr??ere Unsicherheit der Staaten ?ber ihre rechtlichen M?glichkeiten im Falle eines Angriffs. Fragen wie: Was umfasst einen bewaffneten Angriff? Wann darf man sich dagegen verteidigen? Was f?llt unter das Gewaltverbot des Art. 2 Nr. 4 VN-Charta und was unter Art. 51, unter das Recht auf Selbstverteidigung? - treten in den Vordergrund der Friedensstrategien der Staatenwelt.

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