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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 14 Punkte, Nieders?chsische Fachhochschule f?r Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der j?ngeren Vergangenheit hat die Rechtsprechung und lehrende Literatur das Institut der Gesellschafterhaftung innerhalb einer Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung (GmbH) ?ber die gesetzlichen Grundlagen hinaus weiterentwickelt. Dies hat dazu gef?hrt, da? der Begriff 'mit beschr?nkter Haftung' inhaltlich neu definiert werden mu?. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein Haftungsdurchgriff auf das Privatverm?gen eines Gesellschafters einer GmbH eintritt, soll in der vorliegenden Seminararbeit verdeutlicht werden. Der Charakter einer GmbH Eine Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspers?nlichkeit. Eine GmbH mu? in Ihrer Form als Kapitalgesellschaft eindeutig von ihrem Korrelat - der Personengesellschaft - unterschieden werden. Bei einer Kapitalgesellschaft steht nicht wie bei einer Personengesellschaft die Person als Gesellschafter im Vordergrund, sondern ausnahmslos die kapitalm??ige Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsverm?gen. Pers?nliche Ziele und Absichten der Gesellschafter stehen also hinter denen der Gesellschaft zur?ck. Die Rechtspers?nlichkeit einer GmbH fu?t darin, gezielt das Zuordnungsobjekt von Rechtsnormen und damit Tr?ger von Rechten und Pflichten zu sein. Hinter dieser Personenvereinigung oder Verm?gensmasse, die nach der Rechtsordnung uneingeschr?nkt rechtsf?hig ist, verbirgt sich hier also hinter einer GmbH eine juristische Person des privaten Rechts. Die verliehene Rechtsf?higkeit erm?chtigt die GmbH im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zu der gesamtheitlichen selbst?ndigen Wahrnehmung ihrer Interessen, soweit diese Rechte und Pflichten nicht einzig nat?rlichen Personen vorbehalten sind. Die Rechte und Pflichten der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter wurden durch den Gesetzgeber durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) vom 20. Mai 1898 reglementiert, welches in weiten Teilen bis zum heutigen Tage inhaltlich unver?ndert blieb. Die personelle Form einer GmbH ist in eine Mehrpersonen- und eine Einmann-GmbH zu unterteilen. Eine Mehrpersonen-GmbH bildet die Regelform einer GmbH, da hier mindestens zwei Gesellschafter mit der Gesellschaftsf?hrung beauftragt sind, w?hrend bei einer Einmann-GmbH juristische- und nat?rliche Person identisch sind. Diese Sonderform der Einmann-GmbH wirft unter manchen Aspekten besondere Problemstellungen auf, welche aber aus Platzgr?nden in dieser Ausarbeitung nicht gesondert abgehandelt werden.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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