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Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 37 GmbHG k?nnen die Gesellschafter den Gesch?ftsf?hrern Weisungen erteilen. Allerdings wird im GmbHG nicht der Begriff 'Weisung' verwandt. In § 37 Abs. 1 GmbHG wird nur von einer Beschr?nkung der Befugnis der Gesch?ftsf?hrer, die Gesellschaft zu vertreten, gesprochen, wobei mit Vertretung gerade das Innenverh?ltnis - also die F?hrung der Gesch?fte - gemeint ist. Im gesellschaftsrechtlichen Sprachgebrauch wird dann von einer Weisung gesprochen, wenn die Befugnis der Gesch?ftsf?hrer zur Gesch?ftsf?hrung durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Beschl?sse der Gesellschafter beschr?nkt wird. Eine Begriffsdefinition der Weisung sucht man im Gesellschaftsrecht vergeblich. Es wird sich aber die allgemeine Beschreibung der Weisung im Auftragsrecht, wobei es sich demnach bei einer Weisung um eine einseitige Erkl?rung des Auftraggebers, durch die er einzelne Pflichten des Beauftragten bei Ausf?hrung des Auftrages konkretisiert, handelt, ?bertragen lassen. Je nach Struktur einer GmbH werden Weisungen in der Rechtswirklichkeit sehr unterschiedliche Rollen spielen. Wegen der in § 37 Abs. 1 GmbHG genannten Voraussetzung eines Gesellschafterbeschlusses werden in gr??eren Gesellschaften Weisungen eher nicht allt?glich sein. Dies kann sich nat?rlich dann schnell ?ndern, wenn die Gesellschafter ihr Weisungsrecht auf ein zus?tzliches, durch die Satzung vorgesehenes Organ ?bertragen. Ein solches Organ w?re dann in der Lage, auch bei einzelnen Ma?nahmen und Sachverhalten rasch eine Entscheidung herbeizuf?hren. Durch § 6 GmbHG wird zwingend das Vorhandensein eines oder mehrerer Gesch?ftsf?hrer vorgeschrieben. So besitzt jede GmbH schon nach dem Normalstatut zumindest zwei Organe - die Gesellschafterversammlung und die Gesch?ftsf?hrung. Durch das in § 37 Abs. 1 GmbHG verankerte Weisungsrecht wird den Gesellschaftern die M?glichkeit gegeben, die Gesch?ftsf?hrungsbefugnis der Gesch?ftsf?hrer jederzeit Beschr?nkungen zu unterwerfen. Durch die Flexibilit?t des GmbHG werden die Gesellschafter also in die Lage versetzt, sich entweder aktiv in die Gesch?fte der Gesellschaft einzuschalten, oder sich aber auch nur in die passive Rolle des Kapitalgebers zu begeben. Ist der Umfang der Kompetenzen von Gesellschafter und Gesch?ftsf?hrern unklar, so f?hrt dies gern zu Konflikten in der Gesellschaft. Daher besteht die Notwendigkeit, einerseits die Reichweite der Gesch?ftsf?hrungsbefugnis und andererseits den Umfang und die Grenzen des Weisungsrechts zu konkretisieren.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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