Der deutsche F?deralismus auf dem Pr?fstand

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Der deutsche F?deralismus auf dem Pr?fstand

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majorit?ten, Minorit?ten, Note: 20,0, Universit?t Leipzig (Institut f?r Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Art. 20 Abs. 1 GG besagt: ' Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat'. Um die Funktionsweisen und Institutionen in einem solchen bundesstaatlichen System zu beschreiben und zu erkl?ren, m?ssen zun?chst bestimmte Begriffe als bekannt vorausgesetzt werden. F?deralismus ist die Beschreibung f?r ein ' Ordnungsprinzip f?r ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grunds?tzlich gleichberechtigte und eigenst?ndige Glieder zu einer ?bergreifenden politischen Gesamtheit zusammengeschlossen sind.' ( Laufer/ M?nch 1997: 14) Die entscheidende und viel zitierte Formel, welches das Prinzip auf den Punkt bringt, lautet Vielfalt in Einheit. Das erfordert einerseits ein gewisses Ma? an Homogenit?t der Mitglieder, damit sich eine Gleichartigkeit herausbilden kann, welche sich ?ber die Ebenen republikanisch, demokratisch, sozial und rechtsstaatlich erstreckt und damit vierfach wirkt, andererseits sollte diese jedoch nicht zu weit gehen, um eine Verschmelzung zu einem Einheitsstaat auszuschlie?en ( Laufer/ M?nch 1997: 14) ' Der F?deralismus ist eine Art Vertrag ( lat.: foedus), der auf der gesellschaftlichen Anerkennung von territorial organisierten unterschiedlichen sozialen Identit?ten, Interessen und politischen Kulturen beruht.' ( Sturm 2001: 8) Dieser Sachverhalt impliziert auch, dass Konflikte, die sich notwendiger Weise aus der Vielfalt ergeben, durch die allgemein anerkannten Spielregeln auf einer friedlichen Basis l?sen lassen. Betrachtet man den F?deralismus als ein allgemeines politisches, wirtschaftliches und ethisches Gestaltungsprinzip, so hat er im Zusammenhang mit dem Subsidiarit?tsprinzip die Bedeutung des Zust?ndigkeitsvorrangs der kleineren vor der gr??eren Einheit ( Reuter 1996: 15), das bedeutet, dass der Staat nur eine subsidi?re Funktion aufweist, da die Zust?ndigkeiten in erster Linie bei den Gliedern liegen. Diese Erf?llung der eigenen Angelegenheiten findet ihre Grenze im allgemeinen Interesse der h?heren Gemeinschaft oder beim ?bersteigen der Wirkungsm?glichkeiten der kleineren Einheit. Dem Begriff des F?deralismus als solches ist der des Bundesstaates zugeordnet, welcher sich auf die staatliche Gliederung bezieht. ' Der Bundesstaat ist die staatsrechtliche Verbindung nicht-souver?ner Gliedstaaten, bei der die v?lkerrechtliche Souver?nit?t allein beim Zentralstaat liegt.' ( Laufer/ M?nch 1997: 15)

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sozialer besagt andererseits staatliche Minorit