K?nnen beliebige Inhalte Recht sein?

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K?nnen beliebige Inhalte Recht sein?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: Gut, Freie Universit?t Berlin (Otto-Suhr-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit wurde motiviert durch einen Satz Max Webers, welcher in seinem Buch 'Wir tschaft und Gesellschaft'1 steht. Dort hei?t es sinngem?? im Kapitel III der 'Typen der Herrschaft' bei der legalen Herrschaft, da? beliebiges Recht gesatzt und damit zur Geltung gebracht werden kann. 2 Dieser Behauptung, da? jeder beliebige Inhalt Recht werden kann, soll Gegenstand dieser Arbeit sein. Daher m?chte ich herausfinden, ob Weber in seinem Werk tats?chlich diesen rechtspositivistischen Ansatz konsequent vertritt. Des weiteren m?chte ich den Weberschen Ansatz mit einem Ansatz Gustav Radbruchs vergleichen beziehungsweise entgegensetzen, der nicht davon ausgeht, da? jeder beliebige Inhalt Recht werden kann. Dieser Ansatz ist als sogenannte Radbruchsche Formel in die deutsche Rechtsgeschichte eingegangen. Um dieses zu erreiche n, werde ich folgender Ma?en vorgehen: Die Arbeit wird in zwei Hauptteile gegliedert. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu weit ausufern zu lassen, sollen die jeweiligen ?berlegungen Webers und Radbruchs m?glichst komprimiert im Hinblick auf meine Fragestellung vorgestellt werden. Der erste Teil wird sich Max Weber widmen. Zun?chst werde ich vorstellen was f?r Weber Recht hei?t. Hierbei stehten im Mittelpunkt Webers Vorstellungen einer legitimen Ordnung, zu der auch das Recht geh?rt. In einem zweiten Schritt m?chte ich den Kern von Webers Konzept der legalen Herrschaft vorstellen, aus welchem der Satz stammt, der der Grund dieser Arbeit ist. Danach m?chte ich kurz darstellen was Weber unter Naturrecht und modernem Recht ve rsteht, um ein besseres Bild seiner Vorstellung von Recht zu bekommen. Dazu soll auch der letzte Abschnitt dieses Teils dienen. Wie sieht Weber das Wechselspiel zwischen Naturrecht und modernem Recht im modernen Staat? Im zweiten Hauptteil geht es vor allem um die Rechtsidee Radbruchs, da sie meiner Meinung nach wichtig ist, um zu verstehen, welcher Konflikt mit der Radbruchschen Formel gel?st werden soll. Nach diesen beiden Hauptteilen werde ich kurz die Ans?tze von Weber und Radbruch ve rgleichen, um festzustellen wo etwaige Unterschiede und Gemeinsamkeiten liegen. 1 Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft (WuG), T?bingen 1972. 2 Weber, WuG, Erster Teil, Kapitel III, § 3, S. 125. Im Original hei?t dieser Satz:'...da? beliebiges Recht durch Paktierung oder Oktroyierung rational, zweckrational oder wertrational (oder: beides), gesaztrwerden k?nne mit dem Anspruch auf Nachtung mindestens durch die Genossen desVerbandes,...'画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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