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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Wismar, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen an der Haust?r hat in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen. Aus diesem Grund wurde 1985 vom Europ?ischen Rat die Haust?rgesch?fterichtlinie mit dem Ziel verabschiedet, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf europ?ischer Ebene anzugleichen und ein Mindestma? an Verbraucherschutz in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Danach soll der Verbraucher die M?glichkeit haben, sich von den Folgen eines ?bereilten Vertragsabschlusses zu befreien, wenn er beim Vertragsabschluss situationsbedingt durch Beeinflussung seiner Entschlie?ungsfreiheit benachteiligt war. Das unerwartete Andienen eines Vertragsabschlusses au?erhalb der Gesch?ftsr?ume des Gewerbetreibenden gibt dem Verbraucher weder Zeit zum ?berdenken des Vertrags, noch wird ihm ein Vergleich hinsichtlich Qualit?t und Preis mit anderen Anbietern erm?glicht. Auf das Kreditgesch?ft hatte das zun?chst keinen gro?en Einfluss, da Kreditvertr?ge gew?hnlich nicht auf Initiative des Kreditgebers an der Haust?r abgeschlossen werden. Kreditbedarf besteht regelm??ig nur dann, wenn es auch ein zu finanzierendes Gesch?ft gr??eren Ausma?es gibt. Eine Haust?rsituation tritt demnach selten ein. In den neunziger Jahren entwickelte sich allerdings eine neue Art des Vertriebs, die besonders stark in den neuen Bundesl?ndern praktiziert wurde . Es handelte sich um den sog. Strukturvertrieb von kreditfinanziertem Immobilienerwerb als Haust?rgesch?ft , der auch heute noch verbreitet ist. Im Grundmodell baut zun?chst ein Bautr?ger eine Wohnanlage, teilt diese in kleinere Einheiten auf, um sie dann einzeln zu ver?u?ern. Kreditinstitute sind hier h?ufig in einer Doppelfinanzierungsrolle zu finden. Ein weiteres Unternehmen mietet die R?umlichkeiten an bzw. gibt Mietgarantien an die Investoren heraus. Das ganze System ist gepr?gt von einem undurchsichtigen Personen- und Firmengeflecht, bei dem die Verantwortlichen h?ufig nicht mehr auffindbar oder wegen Insolvenz nicht mehr haftbar zu machen sind. ?brig bleiben nur die finanzierenden Banken, die das Risiko des Gro?kredits aus der Bautr?gerhaftung auf viele kleinere Kredite verteilen konnten.
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