Kartellrechtliche Grenzen marktbeherrschender Unternehmen auf dem Tankstellenmarkt Kritische Betrachtung der Vorgehensweise des Bundeskartellamtes

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Kartellrechtliche Grenzen marktbeherrschender Unternehmen auf dem Tankstellenmarkt Kritische Betrachtung der Vorgehensweise des Bundeskartellamtes

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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein Wirtschaftsbereich erf?hrt - besonders zu Zeiten hoher Preise - derart mediale sowie 'politische' Aufmerksamkeit und steht zumeist zur Ferienzeit und vor Feiertagen im Mittelpunkt von Kritik und Diskussionen wie die Mineral?lkonzerne und deren Aktivit?t auf dem deutschen Tankstellenmarkt. In den Medien wird h?ufig spekuliert, dass die Mineral?lkonzerne Preise absprechen und diese insbesondere vor Ferien und Feiertagen willk?rlich erh?hen. Ein Beispiel hierf?r stellt das Titelblatt des Spiegels dar, welches diesen Umstand in seiner Schlagzeile 'Das Benzinkartell - wie ?l-Konzerne die Spritpreise manipulieren' widerspiegelt. Daneben beklagen sich mittelst?ndische Mineral?lunternehmen sowie freie Tankstellen dar?ber, dass die Mineral?lkonzerne Kraftstoffe an ihren eigenen Stationen g?nstiger an den Endverbraucher verkaufen als an die mittelst?ndischen Mineral?lunternehmen (Preis-Kosten-Schere). Das BKartA sah sich dadurch veranlasst, eine Sektoruntersuchung f?r den Bereich Kraftstoffe einzuleiten. W?hrend der Sektoruntersuchung ist das BKartA zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei den f?hrenden f?nf gro?en Mineral?lkonzernen, im Folgenden 'Big Five' genannt, um ein marktbeherrschendes Oligopol handelt, was wiederum zur Folge hat, dass das unternehmerische und wirtschaftliche Handeln der Mineral?lkonzerne durch das BKartA eingeschr?nkt werden kann. Hierbei handelt es sich bspw. um die Untersagung von Fusionen oder ?bernahmen von Tankstellen etc. Daher soll in dieser Arbeit das Ermittlungsverhalten des Bundeskartellamtes besonders kritisch betrachtet werden. Das deutsche Kartellrecht umfasst mehr als nur die medial bekannten Preis-absprachen. Diese sind gem. § 1 GWB verboten, da nach dem Wortlaut Vereinbarungen zwischen Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschr?nkung oder Verf?lschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken, verboten sind. Das BKartA hat im Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Kraftstoffe festgestellt, dass Erkenntnisse hinsichtlich der Preisabsprachen unter den Mineral?lkonzernen nicht vorliegen. Deshalb er?brigt sich eine ?berpr?fung m?glicher Verst??e nach § 1 GWB.

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Daneben betrachtet Verhinderung genannt Sprache