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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den § 173 AO anwenden zu k?nnen, m?ssen zun?chst folgende f?nf Voraussetzungen erf?llt sein: 1) F?r die Anwendung der Rechtsnorm ist es unerl?sslich, dass ein wirksamer Ver-waltungsakt gem?? §§ 118 ff. AO vorliegt. 2) Dieser Steuerbescheid enth?lt das Bescheiddatum, mit dem die Einspruchsfrist gem?? §355 AO zu berechnen ist. 3) F?r die Berichtigung von Steuerbescheiden bei abgelaufener Einspruchsfrist sind vorrangig andere Berichtigungsvorschriften zu pr?fen. 4) Die regelm??ige Festsetzungsfrist f?r Steuerbescheide betr?gt vier Jahre nach Entstehen der Steuer. 5) Zuletzt sollte der Steuerbescheid ?berhaupt fehlerhaft sein, das hei?t, dass die Leistungsf?higkeit des Steuerpflichtigen in seinem Steuerbescheid nicht richtig dargestellt ist. Die Besteuerungsgrundlagen m?ssen im Steuerbescheid falsch sein, sodass auch die festgesetzte Steuer nicht der Richtigkeit entspricht. Nur wenn diese f?nf Voraussetzungen vorliegen, sind die vorrangigen Berichtigungsvorschriften ersch?pft. Als n?chstes kann als m?gliche Berichtigungsvorschrift der § 173 AO in Frage kommen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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