Auswirkungen und Rechtsfolgen eines Arbeitskampfes f?r unbeteiligte Dritte

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Auswirkungen und Rechtsfolgen eines Arbeitskampfes f?r unbeteiligte Dritte

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule f?r Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In unserem Wirtschafts- und Rechtssystem dienen Arbeitsk?mpfe als Druckmittel, aber auch als Mittel der Konfliktl?sung . Ein Arbeitskampf stellt eine kollektive Ma?nahme der Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerseite zur St?rung der Arbeitsbeziehungen, durch welche ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll, dar . Arbeitsk?mpfe sind nicht geeignet Rechtsanspr?che durchzusetzen, vielmehr regeln sie kollektiv die Arbeitsbedingungen. In der Regel k?nnen Tarifvertragsparteien eine Einigung ?ber den Inhalt des Tarifvertrags erzielen. Ist das nicht der Fall, dient als Konfliktl?sungsinstrument der Arbeitskampf zwischen den Beteiligten, da in unserem Rechtssystem keine staatliche Zwangsschlichtung vorgesehen ist . Zwar ist das Arbeitskampfrecht gesetzlich nicht determiniert, jedoch hat es sich geschichtlich gegen geltende Gesetze durchgesetzt. Arbeitskampfrecht ist mithin Gewohnheits- sowie Richterrecht . Der Arbeitskampf ist durch Art. 9 Abs. 3 GG institutionell insoweit gew?hrleistet, als dass er f?r den Erhalt und das Funktionieren der Tarifautonomie notwendig ist . Dieses staatliche Zur?ckhalten ist sachgem??, denn naturgem?? kennen die jeweiligen Parteien die beiderseitigen Interessen besser und k?nnen diese am ehesten vertraglich festlegen . Ein Arbeitskampf impliziert erfahrungsgem?? auch Nachteile: Arbeitnehmer verlieren den Anspruch auf Verg?tung, Unternehmen b??en h?ufig Produktions- und Umsatzausf?lle ein. Dies kann auch auf kampfunbeteiligte Unternehmen zutreffen; befindet sich z. B. der Zulieferer eines Automobilherstellers im Arbeitskampf, kann dieser seine Produktion nicht mehr fortf?hren bzw. ausliefern. Dadurch kann die Aufrechterhaltung der Produktion auch f?r den Automobilhersteller unm?glich werden und f?r ihn zu Lieferschwierigkeiten f?hren. Nimmt der Automobilhersteller w?hrenddessen Halbfabrikate anderer Zulieferer nicht ab, weil diese momentan nicht ben?tigt werden, so ger?t er in Annahmeverzug. Dies kann zur Folge haben, dass auch die Zulieferer ihre Produktion einstellen m?ssen . Fraglich ist, welche Anspr?che diese kampfunbeteiligten Unternehmen unbeteiligte Dritte haben. Im Folgenden soll nun ein ?berblick ?ber den rechtm??igen Arbeitskampf allgemein sowie dessen Rechtsfolgen f?r unbeteiligte Dritte gegeben werden.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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