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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, V?lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit konzentriert sich auf das Thema der Beweislastumkehr beim Verbrauchsg?terkauf nach § 476 BGB. Diese Vorschrift ist ein Teilaspekt des Verbrauchsg?terkaufrechts und wurde im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01. Januar 2002 in das BGB aufgenommen. Grundlage dieser Einf?hrung eines besonderen Verbrauchg?terkaufrechts bildet die Richtlinie 1999/44/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg?terkaufs und der Garantien f?r Verbrauchsg?ter. 'Gegenstand der Richtlinie ist in erster Linie die Lieferung mangelhafter Verbrauchsg?ter bei Kaufvertr?gen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Sie behandelt dabei vor allem die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Sachmangelrechts.' In diesem Sinne sollte die Verbrauchsg?terkaufrichtlinie den Schutz der Verbraucher bei grenz?berschreitenden K?ufen im Binnenmarkt verbessern. Die Anwendung der Richtlinie ist auf ein Vertragsverh?ltnis beschr?nkt, indem ein Verbrauchsgut von einem professionell t?tigen Verk?ufer an einem Verbraucher verkauft wird. Die zentrale Leistungspflicht des Verk?ufers besteht in der vertragsgem??en Lieferung von G?tern an den Verbraucher. Die Verbrauchsg?ter sind vertragsgem??, wenn sie den Beschreibungen, den vorgelegten Mustern oder Proben des Verk?ufers entsprechen, sich f?r einen offengelegten Zweck des Verbrauchers oder f?r die gew?hnlichen Zwecke G?ter gleicher Art eignen oder die vom Verbraucher erwarteten, ?blichen Qualit?t- und Leistungsmerkmale aufweisen, die bei derartigen G?tern ?blich sind. Liegt eine Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts vor, stehen dem Verbraucher '
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Anspr?che auf unentgeltliche Herstellung des vertragsgem??en Zustands in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, auf Minderung des Kaufpreises oder auf Vertragsaufl?sung zu.' Die durch die Verbrauchsg?terkaufrichtlinie veranlassten Neuerungen beziehen sich grunds?tzlich auf alle Kaufvertr?ge. F?r den eigentlichen Verbrauchsg?terkauf wurden deshalb nur einige Sonderregelungen in den §§ 474 ff BGB normiert, die von den allgemeinen kaufrechtlichen Regeln der §§ 434 ff BGB abweichen. Nur weil ein Verbrauchsg?terkauf vorliegt, kann nicht zum Nachteil des K?ufers von den allgemeinen Regeln abgewichen werden. Das Gleiche gilt f?r die Verj?hrung von M?ngelrechten, diese k?nnen nicht aufgrund von Verbrauchsg?tern eingeschr?nkt angewendet werden....
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