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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1.00, Universit?t Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Ich w?nsche mir, dass F?hrungspers?nlichkeiten der Wirtschaft gerade heute eine Kultur der Verantwortung und der M??igung vorleben.' (Bundespr?sident Horst K?hler zu seiner Antrittsrede am 01.07.2004) Sp?testens seit dem Goldenen Handschlag von Mannesmann-Vorstand Klaus Esser im Jahr 2000 wird ?ber die H?he von Abfindungen in Deutschland diskutiert. Hohe Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder, die vorzeitig aus dem Organ ausscheiden, sind ein Politikum und mitverantwortlich f?r den schlechten Ruf, den Manager bei vielen Menschen haben. So verl?ngerte beispielsweise der ehemalige Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff im Juli 2002 seinen Vertrag um f?nf Jahre, um dann nach nur wenigen Wochen aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem Aufsichtsrat das Unternehmen zu verlassen und eine Abfindungszahlung in H?he von 25 Mio. Euro zu erhalten. Klaus Kleinfeld verlie? Siemens und erhielt f?r sein Ausscheiden 7 Mio. Euro, Werner Seifert verlie? die Deutsche B?rse (8 Mio. Euro), Ron Sommer die Deutsche Telekom (11,6 Mio. Euro), Karl-Gerhard Eick den insolventen Arcandor-Konzern (15 Mio. Euro), Clemens B?rsig die Deutsche Bank (17 Mio. Euro), Wendelin Wiedeking die Porsche AG (50 Mio. Euro), Bob Eaton die DaimlerChrysler AG (60 Mio. Euro). Diese Aufz?hlung ist bei weitem nicht vollst?ndig. Im Gegensatz dazu, wurde in den letzten Jahren in einigen Unternehmen die Belegschaft teilweise drastisch reduziert, einigten sich Gewerkschaften f?r tarifliche Angestellte in vielen Branchen auf sogenannte Nullrunden und stiegen die Aktien vieler Unternehmen, wenn ?berhaupt, vergleichsweise nur m??ig an. Instinktives Empfinden von Ma?losigkeit und Unangemessenheit pr?gte stets die dadurch aufkommende ?ffentliche Debatte, ob solche Abfindungen gerechtfertigt seien. Das Gef?hl der Unverh?ltnism??igkeit und moralisches Empfinden sind jedoch keine juristischen Ma?st?be. Von dem 'Schaudern ?ber die H?he von Abfindungen gilt es sich zu befreien, wenn man beurteilen will, ob sie rechtswidrig waren.' Hinsichtlich eines Abfindungs-Caps bzw. einer Begrenzung der Abfindungsh?he f?r Vorstandsmitglieder gilt es in der vorliegenden Arbeit den gesetzgeberischen Rahmen zu kennzeichnen, innerhalb dessen frei verg?tet und abgefunden werden kann. Des Weiteren sind die f?r diese Entscheidung ma?geblichen Kriterien aufzuzeigen, wobei die wesentlichen normativen Vorgaben und deren Umsetzung durch die Judikative ausgiebig dargestellt und erl?utert werden.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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