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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Sozialp?dagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, Veranstaltung: Erzeihungswissenschaften Grundstudium Diplom, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich m?chte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands verwendeten Definition der Menschenw?rde aus, die als unantastbar gilt. Vom Bundesverfassungsgericht wurde im Zusammenhang mit der Revision des Abtreibungsparagraphen 218 am 28.5.1993: '...menschliches Leben in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit definiert, als bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben unmittelbar nach der Zeugung, und das im Prozess des Wachsens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.' Was bedeutet diese Aussage f?r die Interpretationsweisen der Definitionen ?ber Bildung und Erziehung? Und welchen Stellenwert gibt sie der Auspr?gung der Fachrichtung Sonderp?dagogik f?r den Allgemeinanspruch behinderter Menschen der dem Bildungs- und Erziehungsanspruch des Menschen zu Grunde liegt und sich daraus ergibt. Ich m?chte dabei nicht auf spezielle Methoden und Verfahren, bzw. Theorien der Sonderp?dagogik eingehen, sondern betrachte diesen Zweig der P?dagogik aus der Notwendigkeit seines Bestehens heraus in der gemeinschaftlichen Verantwortung der Gesellschaft f?r Menschen die 'anders' sind, aber darum nicht 'weniger Mensch', sonder gleichberechtigt innerhalb unsres Gemeinschaftssystems. Welche Chancen, aber auch welche Gefahren ergeben sich aus diesem Anspruch auf Bildung und Erziehung f?r behinderte Menschen? Und wo liegen die Grenzen?
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