Auskunftsanspr?che der Presse gegen?ber dem BND. Klagebefugnis, Fristen und Prozessf?higkeit

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Auskunftsanspr?che der Presse gegen?ber dem BND. Klagebefugnis, Fristen und Prozessf?higkeit

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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - ?ffentliches Recht / VerwaltungsR, Universit?t Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: M?glicherweise stellt § 9 IV IFG unter Ber?cksichtigung der amtlichen ?berschrift der Norm eine aufdr?ngende Sonderzuweisung zu den Verwaltungsgerichten dar. Ob dem zuzustimmen ist, k?nnte allerdings offen bleiben, wenn der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 I VwGO er?ffnet ist. Es m?sste eine ?ffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen und es d?rfte keine abdr?ngende Sonderzuweisung bestehen. Eine Streitigkeit ist ?ffentlich-rechtlicher Art, wenn die streitentscheidenden Normen dem ?ffentlichen Recht zuzuordnen sind. J st?tzt sein Auskunftsbegehren auf Art. 4 I 1 Bayerisches Pressegesetz, § 1 I Informationsfreiheitsgesetz, Arts. 5 I 2 Alt.1 GG und 10 I EMRK. Diese Normen verpflichten einseitig einen Tr?ger hoheitlicher Gewalt und sind daher ?ffentlich-rechtlich (modifizierte Subjekttheorie). Trotz Relevanz der vom Grundgesetz gesch?tzten Pressefreiheit handelt es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Mangels Stellung des J als Verfassungsorgan fehlt es an der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit. Eine abdr?ngende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich; der Verwaltungsrechtsweg ist somit nach § 40 I VwGO er?ffnet, ein Streitentscheid bez?glich § 9 IV IFG ist nicht notwendig.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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