Die Einr?umung von Nutzungsrechten f?r noch nicht bekannte Nutzungsarten - Zum geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG Eine Untersuchung auf der Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheber

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Die Einr?umung von Nutzungsrechten f?r noch nicht bekannte Nutzungsarten - Zum geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG Eine Untersuchung auf der Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheber

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Masterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: ausgezeichnet (20 von 20), Johannes Gutenberg-Universit?t Mainz (Mainzer Medieninstitut), 100 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Gesellschaft lebt von Informationen und anderen Geistesg?tern. Neue Technologien ver?ndern die Grundlagen ihrer Sch?pfung, ihrer Verkehrsf?higkeit und ihrer Rezeption zunehmend. Das zeigt sich am Beispiel der Digitaltechnik besonders deutlich. Geradezu revolutionierend sind ihre Auswirkungen auf die Vermittlung von Inhalten gewesen. Sie hat Kommunikationsprozesse, Wissensverwaltung und das Konsumverhalten im Hinblick auf Informationen grundlegend ver?ndert. Die Europ?ische Union hatte den hieraus folgenden Regelungsbedarf erkannt und eine Harmonisierungsrichtlinie erlassen, die als Informationsrichtlinie bekannt ist. Nachdem der deutsche Gesetzgeber 2003 seinerseits mit dem sogenannten 'Korb I' den ersten Schritt zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter vollzogen hat, steht nun der n?chste bevor: Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist im Entstehen. Hierbei zog die Bundesregierung die Konsequenz daraus, dass die fortschreitende technische Entwicklung immer schneller neue Nutzungsarten hervorbringt. Im Zuge der geplanten Neuregelung lockerte sie das derzeit in § 31 Abs. 4 UrhG geregelte und f?r Urheber geltende Verbot, ?ber Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verf?gen. Die Norm begrenzt das Recht des Urhebers, einem anderen das Recht einzur?umen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Vorgesehen ist, die Vorschrift an dieser Stelle ersatzlos zu streichen und eine auf mehrere Normen verteilte Neuregelung einzuf?gen. Diese kehrt sich vom Verbot ab und erlaubt statt dessen, grunds?tzlich ?ber Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verf?gen. Flankiert wird die Regelung vom Anspruch des Urhebers auf angemessene Verg?tung. Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Willensbildungsprozess zur vorgeschlagenen Novellierung sowie die Argumente f?r und gegen deren Inkrafttreten. Den Stellungnahmen der Interessenverb?nde kommt dabei erh?hte Aufmerksamkeit zu. Es werden zun?chst die rechtlichen und faktischen Umst?nde der Ausgangssituation untersucht (Teil 1 und Teil 2). Sodann folgt eine Darstellung des Zustandekommens des Gesetzesentwurfs (Teil 3). Die konkreten Einzelelemente der geplanten Regelung werden er?rtert, bevor abschlie?end im Wege einer Gesamtschau der Frage nachgegangen wird, ob die Abschaffung des Verbots tats?chlich geeignet ist, der von der Bundesregierung angestrebten weitl?ufigen Verf?gung ?ber unbekannte Nutzungsarten den Weg zu ebnen (Teil 4).画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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