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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Duale Hochschule Baden-W?rttemberg, Stuttgart, fr?her: Berufsakademie Stuttgart, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Reinvestitionsr?cklage nach § 6 b EStG. Diese erm?glicht die ?bertragung stiller Reserven bei Ver?u?erung bestimmter Anlageg?ter sowie die Erleichterung von Neuinvestitionen. Der § 6 b EStG ist durch das Steuer?nderungsgesetz vom 16.11.1964 in das EStG eingef?gt worden. Die Vorschrift gestattet stille Reserven - das hei?t Ver?u?erungsgewinne (Ver?u?erungserl?s abz?glich Buchwert und Ver?u?erungskosten) - die sich w?hrend l?ngerer Zeit (mindestens 6 Jahre) in bestimmten Wirtschaftsg?tern des Anlageverm?gens gebildet haben und die aufgrund einer entgeltlichen Ver?u?erung aufgedeckt werden, auf Neuinvestitionen zu ?bertragen. Da die Vorschrift durch die Steuerverschiebung der Erleichterung von Neuinvestitionen bei Aufdeckung stiller Reserven dient, wird sie in der Literatur h?ufig als 'Reinvestitionsr?cklage' bezeichnet. Durch den Verzicht auf die sofortige Besteuerung der realisierten stillen Reserven durch den Fiskus soll der Wirtschaft die ?konomisch sinnvolle und notwendige Anpassung an strukturelle Ver?nderungen erleichtert werden. Den Unternehmen wird dadurch die M?glichkeit gegeben, Wirtschaftsg?ter des Anlageverm?gens, die f?r den Betrieb nicht mehr ben?tigt werden oder infolge von Standortverlagerungen oder Strukturver?nderungen aufgegeben werden m?ssen, ohne bzw. nur mit geringer Steuerbelastung zu ver?u?ern und den Ver?u?erungserl?s voll oder zu einem erheblichen Teil zur Finanzierung von betriebsnotwendigen Neuinvestitionen oder zur Rationalisierung bzw. Modernisierung der Produktionsanlagen zu verwenden. § 6 b EStG f?hrt zu keiner endg?ltigen Steuererm??igung (von eventuellen Progressionsvorteilen abgesehen), sondern lediglich zu einer, die Liquidit?t des Unternehmens f?rdernden Steuerstundung. Werden realisierte stille Reserven nicht endg?ltig zur Reinvestition verwendet, muss der aus der verz?gerten Versteuerung entstehende Zinsvorteil durch die Verzinsung des gewinnerh?hend aufzul?sendenden R?cklagenbetrags ausgeglichen werden, was f?r die Unternehmen einen zus?tzlichen Anreiz f?r Investitionen darstellt.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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