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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universit?t Hannover, Veranstaltung: Deutsches und europ?isches Kartellrecht, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Die Bedeutung des Artikels 82 EG im Kontext des Europ?ischen Wettbewerbsrechts Die Aufgaben des Europ?ischen Wettbewerbsrechts wurden im EG - Vertrag als die Auf-rechterhaltung und der Schutz des Systems unverf?lschten Wettbewerbs im gemeinsamen Markt festgelegt.1 Zur Erf?llung dieser Problemstellung wurde den Wettbewerbsh?tern der Europ?ischen Kommission im ersten Abschnitt der Wettbewerbsregeln ein differenziertes Instrumentarium zur Verf?gung gestellt. W?hrend das Kartellverbot und die Fusionskontrolle nicht wettbewerbskonformes Entstehen marktbeherrschender Stellungen fokussieren, richtet sich das Augenmerk der Missbrauchsaufsicht auf bereits bestehende dominante Stellungen im Markt. Somit wird auch deutlich, dass der EG - Vertrag marktbeherrschende Positionen nicht per se verbietet. Erst die Ausnutzung bestehender Marktmacht f?r Verhaltensweisen, die auf den Erhalt oder Ausbau der dominanten Positionen gerichtet sind, wird als wettbewerbsrecht-lich bedenklich eingesch?tzt. Dies verdeutlicht auch, dass die Missbrauchsaufsicht nach Arti-kel 82 EG das kartellrechtliche Instrumentarium abrundet und somit eine Vervollst?ndigung des Schutzes unverf?lschten Wettbewerbs darstellt. Derzeit gewinnt die Missbrauchsaufsicht vermehrt an Bedeutung: Globalisierte M?rkte, Un-ternehmenskonzentrationen und politisch gef?rderte 'Nationale Champions' lassen markt-m?chtige Unternehmen in den Fokus der Wettbewerbsh?ter r?cken. Europaweit geht die Kommission bspw. aktuell gegen hohe Strom- und Gaspreise vor. Durchsuchungen in den Zentralen der gro?en deutschen Stromversorger aufgrund vermuteter wettbewerbsbehindern-der Absprachen und die gegenw?rtige Androhung der Trennung von Netzen und Energieer-zeugung sind hierf?r die offensichtlichsten Kennzeichen. Der wohl bedeutendste Fall der EU - Missbrauchsaufsicht ist jedoch die Kommissionsentscheidung gegen das US - Unternehmen Microsoft Corp.2 Auf dem Markt f?r PC - Betriebssysteme verf?gte Microsoft mit dem Pro-dukt 'Windows' ?ber ein Quasi - Monopol, weigerte sich ...画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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