Die Probleme des Alterseink?nftegesetzes - Steuerliche Konsequenzen des Systemwechsels - Steuerliche Konsequenzen des Systemwechsels -

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Die Probleme des Alterseink?nftegesetzes - Steuerliche Konsequenzen des Systemwechsels - Steuerliche Konsequenzen des Systemwechsels -

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule M?nster, Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang 2005 ist das neue Alterseink?nftegesetz in Kraft getreten. Zur?ckzuf?hren ist dies auf eine Diskussion, die bereits in den 80iger Jahren sowohl die Bundesregierung als auch die Finanzgerichte besch?ftigte. Bereits damals hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Problematik auseinandergesetzt, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber bereits mit dem Urteil vom 26.03.1980 1 aufgefordert, eine Rechts?nderung vorzunehmen. Mit Ausnahme von geringf?gigen Korrekturen wurde dieser Aufforderung jedoch zun?chst nicht nachgekommen. Erst das Urteil vom 06.03.2002 des BVerfG 2 , in dem nochmals auf die Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Alterseink?nfte hingewiesen wurde, gab den Ansto? zu einer grundlegenden Reformierung der Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseink?nften. Die Bundesregierung wurde mit diesem Urteil dazu verpflichtet, sp?testens ab dem 01.01.2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen, um damit die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen. W?re keine Neuregelung der Besteuerung erfolgt, so h?tten die bisherigen Bestimmungen zur Besteuerung der Beamtenpension ab dem Jahr 2005 nicht mehr angewendet werden d?rfen, und dies h?tte wiederum zu erheblichen Steuermindereinahmen gef?hrt. Um einen ad?quates Konzept zu einer systematisch schl?ssigen und folgerichtigen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbez?gen 3 auszuarbeiten, wurde seinerzeit eine Sachverst?ndigenkommission unter dem Vorsitz von Prof. R?rup ins Leben gerufen. Da das BVerfG den Gestaltungspielraum f?r die ?nderungen relativ weit gefasst hatte, ging der Auftrag der sog. R?rup-Kommission deutlich ?ber den durch das Urteil notwendigen Umfang hinaus. Zwar hatte das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben, bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung insbesondere Doppelbesteuerungen zu vermeiden, jedoch bez?glich des Umfangs der steuerlichen ?nderungen wurden keine Vorgaben gemacht.

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Urteil Sachverst Neuregelung damals gefasst