Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts - § 35a SGBVIII 'Eingliederung f?r seelisch behinderte Kinder und Jugendliche' § 35a SGBVIII 'Eingliederung f?r seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'

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Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts - § 35a SGBVIII 'Eingliederung f?r seelisch behinderte Kinder und Jugendliche' § 35a SGBVIII 'Eingliederung f?r seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich P?dagogik - Allgemein, Note: 2,0, Fachhochschule D?sseldorf, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 35a des SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe f?r seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Dieser Anspruch steht dem behinderten Kind oder Jugendlichen selbst zu und nicht den erziehungsberechtigten Personen. Jedoch muss erst die Frage gestellt werden, was eine seelische Behinderung eigentlich ist. Wie kann sie festgestellt werden und durch wen? Nachdem wir uns mit dem Krankheitsbild und der Diagnose besch?ftigt haben, wird auf den kommenden Seiten n?her darauf eingegangen warum ?berhaupt eine Eingliederungshilfe angeboten wird und wie sie aussehen kann.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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