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Nach ca. 20-j?hriger Diskussion soll nunmehr auf Bundesebene ein Patientenrechtegesetz verabschiedet werden. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, Transparenz ?ber die Rechte der Patientinnen und Patienten herzustellen, die Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern sowie Patientinnen und Patienten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung zu sch?tzen und im Falle eines Behandlungsfehlers st?rker zu unterst?tzen. Das XXIII. K?lner Symposium der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht formuliert Fragen und Referate, ob ein Patientenrechtegesetz wegen m?glicher Qualit?tsm?ngel im Arzthaftungsprozess notwendig ist und ob das diskutierte Patientenrechtegesetz tats?chlich dem Anspruch gerecht wird, diese Patientenrechte zu st?rken. Ist die Rechtsposition des Patienten ausreichend, wenn es um die Anh?rung des Sachverst?ndigen geht? Sind Neuregelungen ?ber die Aufkl?rungspflicht des Arztes erforderlich oder gen?gt die Rechtsprechung zur Aufkl?rung, um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sicherzustellen? Die Beitr?ge behandeln sowohl materiell-rechtliche als auch zivilprozessuale Rechtsfragen, die das Arzt- und Patientenverh?ltnis im Arzthaftungsprozess betreffen. Auch wenn im Ergebnis wohl festgestellt werden muss, dass das diskutierte Patientenrechtegesetz einen ?Mangel an legislativer Eigenst?ndigkeit“ (Prof. Dr. Dieter Hart, Universit?t Bremen) belegt, so wird die Diskussion um die Patientenrechte speziell im Arzthaftungsprozess anhalten.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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