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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - ?ffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2.0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (FB Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar ?ffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Initiiert durch die Europ?ische Datenschutzrichtlinie (DSRL)1 sind nach der Novellierung des BDSG im Mai 2001 alle ?ffentlichen Stellen des Bundes verpflichtet einen sog. beh?rdlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Neu ist diese Art der internen, dezentralen Datenschutzkontrolle im ?ffentlichen Bereich nicht. So wurde sie seit 1986 durch das HDSG auf Landesebene bereits mit gesetzlicher Basis betrieben.2 Auch die Erkenntnis, dass die zentrale Datenschutzgew?hrleistung in ?ffentlichen Stellen durch den Bundes- und die Landesbeauftragten unbefriedigende Ergebnisse zur Folge hatte, f?hrte Anfang der 90er Jahre dazu, dass viele Beh?rden, allerdings ohne gesetzliche Motivation, interne Datenschutzbeauftragte ernannten.3 Im nicht-?ffentlichen Sektor kennt man den betrieblichen Datenschutzbeauftragten schon seit l?ngerem zumindest aus den §§ 36 und 37 BDSG a.F. Mit der Umsetzung der DSRL durch die Neufassung des BDSG und die gleichzeitige jedoch nicht einheitliche4 Anpassung der LDSG haben die Gesetzgeber nun versucht dem beh?rdlichen Datenschutzbeauftragten Profil zu verleihen. Sinn und Zweck vorliegender Arbeit ist es, dieses kodifizierte Profil darzustellen, wobei auf die Ausstattung des beh?rdlichen Datenschutzbeauftragten mit t?tigkeitsbezogenen Mitteln besonders eingegangen werden soll. 1 Richtlinie 95/46/EG des europ?ischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz nat?rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, Amtsblatt der Europ?ischen Gemeinschaften Nr. L281/32 vom 23.11.1995. 2 n?mlich in Hessen; dazu Gola, DuD 1999, 342; ebenso Ordemann/Schomerus, BDSG, 5. Aufl. 1992, § 36 Anm. 8. 3 Abel, MMR 2002, 289. 4 Gemeint sind unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen LDSG bzgl. Bestellung, Vertretung, Rechten, Pflichten etc. des DSB; im Einzelnen Abel, MMR 2002, 289-294.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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