Fr?hparlamentarismus in Schleswig und Holstein

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Fr?hparlamentarismus in Schleswig und Holstein

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L?nder - Mittelalter, Fr?he Neuzeit, Note: 1,0, Universit?t Rostock (Historisches Institut), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der europ?ischen Geschichte der Neuzeit gibt es zwei Herrschaftsmodelle, die sich gegen?berstehen. Auf der einen Seite der Parlamentarismus, die Regierung durch R?te, erm?chtigt durch Wahl oder Geburt, die ?ber die Geschicke eines Landes abstimmen, auf der anderen Seite steht der Absolutismus, die unumschr?nkte Macht des Monarchen, der ohne rechtliche Bindung an menschliche Instanzen nach eigenem Ermessen regieren kann. Beide Modelle konkurrierten h?ufig miteinander um die entscheidenden Machtpositionen. Zu Beginn der Epoche, am Beginn des 16. Jahrhunderts, dominieren republikanische Elemente, die sp?ter in weiten Teilen von f?rstlicher Gewalt abgel?st wurden. Auch in Schleswig und Holstein l?sst sich dieser Vorgang beobachten. Am Ende des Mittelalters sind die St?nde die beherrschende Kraft im Lande. Sie w?hlen den Landesherrn, ihren Entscheidungen ist er in vielen Bereichen unterworfen. Erst nach mehr als zweihundert Jahren endet die Mitbestimmung der St?nde. 1675 fand der letzte Landtag statt, ab diesem Zeitpunkt regierte der Herrscher ohne direkte Mitsprache der Einwohner. Nur wenige republikanische Territorien errreichten ihre Unabh?ngigkeit von f?rstlicher Herrschaft. Die Schweiz und die n?rdlichen Niederlande sind hierf?r die bekanntesten Beispiele. Da jedoch in den meisten F?llen keine Seite bereits in der Fr?hzeit dominierte, waren sowohl die St?nde als auch der F?rst aufeinander angewiesen. Die St?nde ben?tigten den F?rsten als oberste Instanz, die ihnen Schutz vor ?u?eren Feinden garantierte und die innere Odnung wahrte. Der F?rst war daf?r auf 'Rat und Hilfe', besonders die Steuerbewilligung der St?nde angewiesen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu k?nnen. Die M?glichkeit, die eigenen Forderungen oder Bitten vorzubringen und gemeinsam Politik zu betreiben, war die Einberufung eines Landtages. Auf dieser Versammlung fanden die Verhandlungen statt, seine Entscheidungen waren verbindlich. Hier trafen sich der Landesherr oder sein Vertreter und die St?nde zur Beratung. Im allgemeinen setzte sich die st?ndische Seite aus Vertretern der Geistlichkeit, des Adels und der St?dte zusammen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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