Die neuen Rahmenvereinbarungen f?r Kreditinstitute. Grundlagen der Regelungen von Basel III (Stand 2013)

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Die neuen Rahmenvereinbarungen f?r Kreditinstitute. Grundlagen der Regelungen von Basel III (Stand 2013)

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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Bank, B?rse, Versicherung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundstein des Baseler Regelwerks wurde bereits im Jahr 1988 durch den ersten Baseler Akkord namens Basel I gelegt. Die damals noch sehr einfach strukturierten Vorgaben, die besagten, dass f?r jeden Kredit 4 Prozent Kernkapital und 8 Prozent Gesamtkapital vorgehalten werden muss, wurden im Jahr 1995/1996 mit erg?nzenden Ma?nahmen f?r das Handels- und Derivategesch?ft erweitert. Im Jahr 2007 folgte die Einf?hrung von Basel II. Der Fokus lag hierbei in einer st?rkeren Differenzierung der Kapitalanforderungen im klassischen Kreditgesch?ft, erg?nzt um zus?tzliche Kapitalanforderungen f?r operationelle Risiken. Dieses Rahmenwerk sah vor, dass 80 Prozent des Kapitals f?r Kreditrisiken, 10 Prozent f?r operationelle Risiken und nur 10 Prozent f?r Handelsrisiken hinterlegt werden m?ssen. Das Basel-II-Regelwerk basiert auf drei sich gegenseitig beg?nstigenden S?ulen, im Allgemeinen auch als Drei-S?ulen-Modell bezeichnet. S?ule eins enth?lt die Mindest〓kapitalanforderungen f?r Kredite an Unternehmen. Die H?he der Eigenkapi-talhinterlegung erfolgt von nun an in Abh?ngigkeit von kreditnehmerspezifischen Bo-nit?tskennziffern, sogenannter Ratings. S?ule zwei regelt die aufsichtsrechtliche Pr?fung der Kapitalad?quanz. Es handelt sich hierbei um den qualitativen Teil der Aufsicht. Banken m?ssen von nun an ?ber geeignete Verfahren zur Messung und Steuerung der Eigenkapitalausstattung verf?gen. Die Bankenaufsicht erh?lt umfas-sende Informations- und Eingriffsrechte. Sie hat zu ?berpr?fen, ob die Banken ihre Ertrags- und Risikoprofile kennen und die F?higkeit besitzen, ihre Risiken aktiv zu steuern. Zudem erh?lt die Bankenaufsicht die F?higkeit, bei Verst??en pr?ventive Eingriffe durchzuf?hren, die der Vermeidung eventueller Unterschreitungen des ge-forderten Eigenkapitals dienen. S?ule drei enth?lt die Pflichten zur Offenlegung des Eigenkapitalniveaus, des Risikostatus und der Kapitalad?quanz. Marktteilnehmer sollen so in der Lage sein, sich ein umfassendes Bild ?ber die Bank zu machen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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