Der DRS-20 Konzernlagebericht Eine kritische Analyse der erforderlichen ?nderungen der Konzernlageberichterstattung unter besonderer Ber?cksichtigung von Kreditinstituten

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Der DRS-20 Konzernlagebericht Eine kritische Analyse der erforderlichen ?nderungen der Konzernlageberichterstattung unter besonderer Ber?cksichtigung von Kreditinstituten

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Hochschule f?r Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dilemma der Konzernlageberichterstattung: Einerseits sind die Mutterunternehmen gesetzlich verpflichtet nach § 315 HGB bestimmte Inhalte und Vorgaben einzuhalten, um etwaige Schadensersatzforderungen, beispielsweise bei einer Kreditgew?hrung aufgrund eines falschen Lageberichtes,abzuwenden. Andererseits kann die Preisgabe von zu detaillierten Informationen,die durchLieferanten, Gro?kunden und der Konkurrenz genutzt werden, zu Wettbewerbsnachteilen f?hren. Es liegt in der Kunst des Unternehmens einen f?r alle Seiten zufriedenstellenden 'Weg' bei der Konzernlageberichterstattung zu finden. Der T?tigkeitsbericht des Deutschen Pr?fstelle f?r Rechnungslegung e.V. (DPR)belegte, dass dieser 'Weg'nicht ?berall gefunden wurde. Von 110analysierten Lageberichten aus dem Gesch?ftsjahr 2011 waren 25 Prozent nicht korrekt aufgestellt.Besonders auff?llig war dabei die schlechte Berichterstattungsqualit?t beim Prognose-und Risikobericht.Durch die Diskrepanz zwischen der gegenw?rtigen Qualit?t der Konzernlageberichte und den eigentlichen Erwartungen erh?lt der Adressat einen zugeringen Informationsnutzen.Dabei sind aussagekr?ftige vergangenheits- und zukunftsorientierte Informationen zwingend erforderlich, um sich ein zutreffendes Bild ?ber die wirtschaftliche Lage des Unternehmens machen zu k?nnen. Dennoch liegt die schlechte Qualit?t der Berichterstattung nicht nur an der Zur?ckhaltung bei der Ver?ffentlichung von detaillierten Informationen, sondern auch an der Prognoseschwierigkeit, den unzureichenden Vorgaben zur Lageberichterstattung des Handelsgesetzbuches und an denvom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)weniger konkret formulierten bzw. zu unterschiedlichem Verst?ndnis f?hrenden Standards zur Konzernlageberichterstattung. Das Ziel des DRSC,die Qualit?t durch Verbesserung des Informationsgehaltes beruhend auf dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu erh?hen sowie ein einheitliches Sachverst?ndnis zur Vergleichbarkeit der Konzernlageberichte zu gew?hrleisten, ist, wie es der Pr?fungsbericht des DPR belegt,nicht erreicht worden. Daher wurde vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 02.11.2012 ein neuer Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht verabschiedet.

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