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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - ?ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Universit?t Trier (Institut f?r europ?isches Verfassungsrecht), Veranstaltung: Aktuelle Tendenzen im Staatskirchenrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass eine Erlaubnis zum privaten, nicht-kommerziellen Anbau von Hanf (cannabis sativa) zum Zwecke des sp?teren rituellen Konsums nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religionsaus?bung (Art 4 II GG1) verlangt werden kann. Damit musste sich ein deutsches Obergericht erstmals mit der Problematik auseinandersetzen, ob Religion auch im w?rtlichen Sinne Opium des Volkes sein darf. In den USA hatte bereits 1989 der Supreme Court einen ?hnlich gelagerten Fall entschieden; eine Entscheidung des s?dafrikanischen Constitutional Court steht noch aus. 'Cuius regio, eius religio' oder 'fiat iustitia, pereat mundus'? M?gen die M?tter und V?ter des Grundgesetzes bei der schrankenlosen Einf?gung des Art. 4 II noch an die Praktiken der gro?en abendl?ndischen Weltreligionen gedacht haben und mangels erheblicher Konfliktpotentiale mit der weltlichen Ordnung beruhigt gewesen sein, so ergeben sich mit Religionen und Sekten, die unserem Kulturkreis fremder sind, in letzter Zeit zunehmend Spannungen zwischen religi?ser und weltlicher Ordnung. Die Aufl?sung dieser Spannungen stellt die Gerichte vor jedenfalls nicht unerhebliche Rechtsprobleme; dies war auch hier offensichtlich der Fall. Aus religionsrechtlicher Sicht bietet sich die vorliegende Entscheidung vor allem dazu an, die Fragestellungen zu er?rtern, wie weit der Schutzbereich der Religionsaus?bungsfreiheit gezogen werden kann und welche Schrankensetzungen zul?ssig sind. Dazu soll hier im ersten Teil, nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, ein Einblick in die Bedeutung des Cannabis-Konsums f?r die Anh?nger der Rastafari-Religion (die Rastas) gegeben und anschlie?end die medizinische Problematik, die eine essentielle Schranke f?r deren Religionsaus?bung darstellen k?nnte, kurz umrissen werden. Abschlie?end soll noch ein Exkurs ?ber die vom U.S. Supreme Court entschiedene Problematik angeboten werden, auf dessen Lekt?re zur L?sung der Fallfrage verzichtet werden kann, der aber gleichwohl f?r den vorliegenden Fall interessante Aspekte und Argumente aus einer anderen Sichtweise offeriert. Im zweiten Teil der Arbeit wird schlie?lich die Entscheidung des BVerwG anhand des klassischen Aufbauschemas nachgepr?ft werden, wobei den bereits angesprochenen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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