Die Rechtslage der Arbeitnehmer aus den neuen EU-Beitrittsl?ndern

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Die Rechtslage der Arbeitnehmer aus den neuen EU-Beitrittsl?ndern

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Hochschule f?r angewandte Wissenschaften Landshut, ehem. Fachhochschule Landshut, Veranstaltung: Europarecht, - Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am ersten Mai 2004 sind 10 weitere Staaten, n?mlich Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien Malta und Zypern der Europ?ischen Union beigetreten. Somit gilt der EG-Vertrag nun auch f?r diese L?nder in vollem Umfang und damit die darin festgesetzten Ziele. Eines dieser Ziele ist die Verwirklichung des Binnenmarktes, also der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Dabei sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mit geeigneten Ma?nahmen dazu beizutragen, dieses Ziel zu erreichen. Die Staatsangeh?rigen der neuen Beitrittsstaaten sind jetzt Unionsb?rger und haben dadurch das Recht, sich in den Unionsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dies beinhaltet nat?rlich auch das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich bet?tigen zu k?nnen, was aus den Art. 39, 43 und 49 EGV, die die Freiz?gigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr beinhalten, hervorgeht. Somit m?sste der deutsche Arbeitsmarkt allen Staatsangeh?rigen der neuen Mitgliedsstaaten offen stehen. Jedoch haben die 'alten' EU-Staaten aus Angst, dass billige Arbeitskr?fte aus den Beitrittssaaten auf die heimischen Arbeitsm?rkte str?men, ?bergangsregelungen zum Schutz ihrer Arbeitsm?rkte in den Beitrittsvertrag aufnehmen lassen, von denen sie Gebrauch machen k?nnen. England, Irland und Schweden haben ihre Arbeitsm?rkte ab dem Tag des Beitritts f?r die B?rger der Beitrittsl?nder ge?ffnet. Deutschland hingegen macht von der M?glichkeit Gebrauch, seinen Arbeitsmarkt zu sch?tzen und hat sogar, genauso wie ?sterreich, zus?tzliche ?bergangsregelungen zugesprochen bekommen, die die Dienstleistungsfreiheit einschr?nken. Welche Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts f?r die B?rger der Beitrittsstaaten bereits Anwendung finden und welche vor?bergehend durch ?bergangsregelungen au?er Kraft gesetzt wurden, ist Thema dieser Arbeit.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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