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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L?nder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2.3, Freie Universit?t Berlin, Veranstaltung: Herrschaft in der Fr?hen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: 1) Einleitung Herrschaft in der Fr?hen Neuzeit l?sst sich nicht auf ein einziges Zentrum festlegen, vielmehr ist sie gekennzeichnet von Partikularit?t der diversen Machtfaktoren, von Wandel von personaler hin zu institutioneller Herrschaft, welche sich auf verschiedenen Ebenen und f?r die einzelnen Beziehungsgeflechte unterschiedlich vollzog, von nebeneinander existierenden Herrschaftsr?umen wie Stadt und Land, kurz: von au?erordentlicher Dynamik und Vielschichtigkeit. Dieses komplexe Netz der fr?hneuzeitlichen Herrschaftsverh?ltnisse kann man auf verschiedene Art und Weise erkl?ren, wie sich am Beispiel des etatistischen Modells auf der einen Seite und des gemeindlichen auf der anderen Seite erkennen l?sst. Im Zentrum des etatistischen Modells stehen hierbei die Grundelemente der fr?hmodernen Staatlichkeit - Land, Steuern, Policey-Ordnung und Milit?r. Das Entstehen eines Steuerstaates, in dem die Untertanen direkt die Steuerlast tragen, die Aufl?sung der deutschen Territorialstaaten hin zu einem Fl?chenstaat und die damit verbundene Machtakkumulation in der Hand des Staates 1 machten eben diesen zu einem neuen Ordnungsfaktor der fr?hneuzeitlichen Gesellschaft. Die staatliche Regulierung drang immer mehr in den Bereich der st?ndischen Selbstregulierung vor und l?ste diese in vielen F?llen ab. Der Staat und seine Macht werden hier verstanden als die eine aktive Gr??e, der sich alles unterordnet. Das gemeindliche Erkl?rungsmodell hingegen r?ckt den gesteigerten Konfliktl?sungsbedarf in den Mittelpunkt, der sich etwa seit dem 16. Jahrhundert aus der wachsenden Komplexit?t der gesellschaftlichen Entwicklung ergab und unter dessen Druck die Erhaltung der 'guten Ordnung' zum zentralen Punkt der staatlichen Verwaltung wurde. Der Ausbau von obrigkeitlicher Normgebung hat hier seinen Ursprung nicht in einem bewussten Plan des Landesf?rstentums zum Zweck des gezielten Machtausbaus. Hier wird Obrigkeit als passiver Ordnungsfaktor interpretiert, dem im Laufe der Zeit aufgrund wachsender Interessenskonflikte sowohl innerhalb der Gessellschaft, als auch zwischen Gesellschaft und Territorialherrschaft immer mehr die Aufgabe zukam, vermittelnd und regulierend einzugreifen. Die Gemeinde ist hier nicht 'Untertan', sondern wird integriert in den Staat als lokale administrative Instanz.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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