Der Prozess der Weiterentwicklung der Mindestanforderungen (MaH, MaIR, MaK) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Handbuch MaRisk und Basel III

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Der Prozess der Weiterentwicklung der Mindestanforderungen (MaH, MaIR, MaK) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Handbuch MaRisk und Basel III

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Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, B?rse, Versicherung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach l?ngerer Konsultationsphase am 20. Dezember 2005 erstmals die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ver?ffentlicht, die inzwischen durch das RS BaFin 5/2007 (1. MaRisk-Novelle); das RS BaFin 15/2009(BA) vom 14.08.2009 (2. MaRisk-Novelle) und das RS BaFin 11/2010(BA) vom 15.12.2010 (3. MaRisk-Novelle) Neufassungen erfahren haben. Die BaFin betont in ihrem ersten ?bersendungsschreiben an die Verb?nde der Kreditwirtschaft1 vom 20.12.2005, dass vor allem die Mitwirkung des MaRisk- Fachgremiums dazu beigetragen hat, die Anforderungen an die Praxis anzupassen und dar?ber hinaus zu flexibilisieren. Die MaRisk stellen dar?ber hinaus den 'zentralen Baustein' f?r die neue qualitative Aufsicht in Deutschland dar und sollen einen Paradigmenwechsel einl?uten von einer eher traditionell Regel-basierten Aufsicht zu einer Prinzipien-orientierten Aufsicht, der sowohl 'Form und Stil der Regulierung als auch die bankaufsichtliche Praxis ver?ndern wird.' Die Entwicklung von einer eher quantitativ gepr?gten zu einer mehr qualitativen Bankenaufsicht d?rfte mit diesem Schritt also weiter vorangekommen sein. Es wird auch darauf hingewiesen, dass den Instituten durch ?ffnungsklauseln vielf?ltige Gestaltungsspielr?ume einger?umt werden, die deren Eigenverantwortung st?rken. Es wird auch erwartet, dass die neue Aufsichtsphilosophie dann erfolgreich sein wird, wenn die gegebenen Gestaltungsr?ume auf sachgerechte Weise von den Instituten mit Leben gef?llt werden und alle Beteiligten (Institute, Aufsicht, Pr?fer) ihrer neuen Rolle gerecht werden und beispielsweise auch die Pr?fer ihre Pr?fungshandlungen verst?rkt risikoorientiert vornehmen. Besonderes Gewicht legt die BaFin auf diesen Aspekt und betont, dass angemessene risikogewichtete Pr?fungsfeststellungen nur dann angemessen getroffen werden k?nnen, wenn beispielsweise auch die Gr??e des Instituts, der Gesch?ftsumfang, die Komplexit?t der betriebenen Gesch?fte sowie das Risikoprofil des Instituts beurteilt wird. Dies stellt naturgem?? besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichts- , Wirtschaftsund Verbandspr?fer und ben?tigt vor allem langj?hrige Erfahrungen bei der Pr?fung von kleinen, mittleren und gro?en Kreditinstituten.

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