Rechtsregelung des Hochschulwesens in der Tschechischen Republik

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Rechtsregelung des Hochschulwesens in der Tschechischen Republik

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Document from the year 2010 in the subject Law - Miscellaneous, , language: Czech, abstract: Die Hochschulen (Universit?ten) in der Tschechischen Republik haben eine schwierige Entwicklung hinter sich. Nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik im Jahre 1918 wurden neue Universit?ten und Hochschulen errichtet, welche einerseits den Charakter der ?ffentlichen K?rperschaften hatten und andererseits jedoch immer noch als staatliche Anstalten begriffen wurden. Im Jahre 1920 wurden die Prager Universit?ten sogar durch das Gesetz explizit f?r Subjekte der Verm?gensrechte anerkannt. Seit 1945 wurden weitere Hochschulen gegr?ndet; nach 1948 ?nderte sich jedoch die Stellung aller Hochschulen wesentlich. Nach den vom damaligen Regime geltend gemachten Regeln trug das Gesetz Nr. 58/1950 Slg., Hochschulgesetz die Zust?ndigkeit betreffend die Verm?gensrechte und die Selbstverwaltung 'in die H?nde der Regierung und des Schulwesensministers' ?ber. Die sp?teren Hochschulgesetze (Nr. 19/1966 Slg. und Nr. 39/1980 Slg.) brachten zwar einige positive ?nderungen, jedoch auf dem Prinzip ?nderte sich nicht viel. Nach damaliger Verfassung war die kommunistische Partei die f?hrende Kraft in der Gesellschaft und im Staat und Marxismus-Leninismus wurde immer noch f?r die Staatsanschauung betrachtet. Kurz nach November 1989 wurde es mit Arbeiten an neuem Hochschulgesetz angefangen. Der Abgeordnetenentwurf wurde durch die F?deralversammlung der Tschechoslowakischen F?derativen Republik am 4. Mai 1990 verabschiedet (und unter Nr. 172/1990 Slg. verk?ndet). Das Gesetz wurde als eine Rahmenrechtsregelung (45 Paragraphen) gefasst, welche eine beschleunigte Transformation der Hochschulen in demokratisch organisierte Selbstverwaltungsinstitutionen erm?glichen sollte. Es garantierte die Wissenschaftsfreiheit, die Ver?ffentlichung der Ergebnisse und weitere akademische Rechte und Freiheiten. Zugleich sollte es die Zeit f?r die Ausarbeitung einer neuen, ausreichend breiten und fundierten Rechtsregelung verschaffen, welche dem Stand in europ?ischen demokratischen Staaten entsprechen w?rde. Im Jahre 1993 wurde nur eine Teilnovelle (Gesetz Nr. 216/1993 Slg.) verabschiedet, die nur die personellen Fragen betraf und in die Selbstverwaltung der Hochschulen eingriff. Eine neue Rechtsregelung des Hochschulwesens wurde im Jahre 1998 erlassen (Gesetz Nr. 111/1998 Slg.). Die Vorgelegte Monographie umfasst nicht nur den Text dieses Gesetzes, sondern auch weitere zusammenh?ngende Vorschriften.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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sollte gefasst -Leninismus schwierige gemachten