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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, V?lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universit?t Hohenheim (f?r ?ffentliches Recht), Veranstaltung: Colloqium, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung Das Beihilferegime nimmt eine besondere Stellung im Rahmen des europ?ischen Wirtschaftsrechts ein. In den letzten Jahren gewinnt die beihilferechtliche Kontrolle der EU immer mehr an Bedeutung, weil die restriktiven Vorschriften bei der Gestaltung der Wirtschaftspolitik von den Mitgliedstaaten ber?cksichtigt werden m?ssen. Die gestiegene Kontrollt?tigkeit der Europ?ischen Kommission kann man mit der Verwirklichung des Binnenmarktes und der in den letzten Jahren vollzogenen Liberalisierung der M?rkte erkl?ren. Besonders aktuell ist die Diskussion ?ber die beihilferechtliche Beurteilung der staatlichen Ausgleichszahlungen an die Unternehmen, die mit der Erbringung der Leistungen im gemeinwirtschaftlichen Interesse betraut sind. Waren es fr?her die staatlichen Monopolbetrieben, die Dienstleistungen der Da-seinvorsorge erbracht haben, und den Schutz des Staates genossen, sind es jetzt privatisierte Unternehmen, die zum Teil im staatlichen Auftrag arbeiten und daf?r die Zusch?sse erhalten. Solche Ausgleichszahlungen unterliegen aber der Regelung ?ber das Beihilfeverbot (Art. 87 Abs. 1 EGV). F?r die Europ?ische Gemeinschaft ist einerseits wichtig, das Prinzip des freien Wettbewerbs einzuhalten; andererseits wird aber auch der Erbringung der Leistungen der Da-seinvorsorge ein hoher Wert beigemessen. In meiner Arbeit m?chte ich zuerst die Grundlagen des Beihilfesystems schildern. Ich gehe kurz auf das Verfahren der Beihilfepr?fung ein, in dem die Europ?ische Kommission eine besondere Stellung einnimmt. Danach folgt die Schilderung der zentralen Vorschrift im Beihilferecht, n?mlich Art. 87 EGV. Im dritten Kapitel geht es um die Definition der Beihilfe und die Relevanzkriterien, bei denen der Tatbestand der Beihilfe bejaht wird. Im vierten Abschnitt m?chte ich ein aktuelles Problem schildern, n?mlich die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben. Dabei verdient das sog. Altmark-Urteil, in dem die Voraussetzungen f?r die Qualifizierung einer Ausgleichszahlung als Beihilfe ausgearbeitet wurden, besondere Aufmerksamkeit. Die Diskussion um die Finanzierung der Aufgaben im ?ffentlichen Interesse ist auch f?r den Bereich des Medienrechts aktuell. Dabei steht die umstrittene Frage der Einordnung der Geb?hrenfinanzierung des ?ffentlich-rechtlichen Rundfunks als Beihilfe im Zentrum der Diskussion.
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