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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bev?lkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,7, Philipps-Universit?t Marburg (Geographie), Veranstaltung: Raumordnung und Raumplanung, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um die Darstellung der Funktionen der Landesplanung, welche an dem Beispiel von Schleswig-Holstein erl?utert werden. Die Raumordnung ist die Grundlage f?r die Landesplanung und verwirklicht Ziele und Grunds?tze der Raumordnung auf Landesebene. Eine institutionalisierte Landesplanung ist in jedem Bundesland vorhanden und einem Ministerium zugeordnet, wovon Stadtstaaten ausgenommen sind. Das zugeh?rige Ministerium kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Unter Landesplanung versteht man die 'raumbezogene, fach?bergreifende, ?ber?rtliche Koordinierungkompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilr?ume'. Die Raumentwicklung soll nachhaltig erfolgen, wobei ?kologische, ?konomische und soziale Aspekte in Einklang gebracht werden sollen. Die Koordinierung unterschiedlicher Anforderungen an den Raum ist eine Querschnittsaufgabe: Die Landesplanung muss in der Planung alle Fachbereiche, die raumrelevant sind, zusammen erfassen, koordinieren und abw?gen. Die Landesplanung muss sich durch ihre ?bergeordnete Funktion mit verschiedenen Themenbereichen der Planung auseinandersetzen. Dazu wird Wissen der Fachplanungen ben?tigt, welche sich mit einzelnen Themen auseinandersetzen. Diese raumrelevanten Fachbereiche m?ssen in die Landesplanung mit einbezogen werden. Inhalt und Ziele dr?cken sich letztendlich im Landesentwicklungsplan aus. Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Instrument f?r die Landesplanung. Bei einigen Inhalten und Zielen kann dies ?ber Landesgrenzen hinausgehen. Die ?ffentliche Verwaltung des Landes, Regionen und Kommunen (Regionalplanung und Planung der Kommunen), sowie die Finanz- und Fachplanungen, m?ssen die Vorgaben der Landesplanung beachten (Beachtenspflicht), solange die Ziele der Landesplanung vom Aufgabenbereich im Raumordnungsgesetz nicht abweichen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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