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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2003 im Fachbereich AdA Kaufm?nnische Berufe / Verwaltung, Note: 1,9 / 88 Punkte, , Veranstaltung: Ausbildereingungspr?fung, Sprache: Deutsch, Abstract: § 3 Nr. 2.3 der Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Auszubildende die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden kann. Die wichtigsten Punkte sind Bankgeheimnis und Datenschutz, welche sofort zu Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden beigebracht werden m?ssen. Diese Kenntnisse sind f?r den Bankkaufmann/die Bankkauffrau grundlegend und von wesentlicher Bedeutung, da das gesamte Kreditgewerbe auf einer Vertrauensbasis zwischen Kunden und Bank beruht.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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