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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - ?ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Fachhochschule M?nster, Veranstaltung: ?ffentliches Dienstrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit untersucht, ob das beh?rdliche Disziplinarverfahren gegen den Artikel 103 Abs. 3 GG - das Verbot der Doppelbestrafung - verst??t. Um die Kernfrage beantworten und einen eventuellen verfassungswidrigen Versto? untersuchen zu k?nnen, ist es zun?chst erforderlich, einen kurzen ?berblick zu geben, in welchen (juristischen) Bereichen der Grundsatz 'Ne bis in idem - Verbot der Doppelbestrafung' Anwendung finden k?nnte. Hier soll der Fokus auf nationale Rechtsprechungen gerichtet sowie M?glichkeiten und Grenzen aufgezeigt werden, im Besonderen auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Zun?chst soll definiert werden, was ein Disziplinarverfahren ist. Hierzu soll vorab auf die rechtliche Komponente des Disziplinarverfahrens eingegangen werden. Anschlie?end erfolgen Definitionen der wichtigsten Begrifflichkeiten eines Disziplinarverfahrens. Um diese Definition zu vertiefen ist es nun von N?ten, eine Abgrenzung der Begriffe 'Pflichtverletzung' und 'Dienstvergehen' zu schaffen, da hier die Basis f?r ein Disziplinarverfahren liegt. Aus den Erkenntnissen dieses Abschnitts sollen m?gliche Sanktionen angesprochen werden. Danach erfolgt eine Abgrenzung und der Fokus richtet sich auf den Artikel 103 Abs. 3 des Grundgesetzes. Es soll der Schutzbereich und die Funktion dieses Artikels herausgearbeitet und interpretiert werden. Um die Kernfrage beantworten zu k?nnen ist es danach unabdingbar die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte der Hausarbeit gegen?ber zu stellen und miteinander zu vergleichen. Weiterhin soll eine zusammenfassende Interpretation mit der Beantwortung der Kernfrage zu einem Ergebnis f?hren. Im Folgenden wird die maskuline Schreibweise verwendet; sie steht sowohl f?r die maskuline als auch f?r die feminine Form. Gleichwohl wird aus Gr?nden der thematischen Einordnung nicht auf den Bereich der 'Ruhestandsbeamten' in den einzelnen Kapiteln dieser Hausarbeit eingegangen, da f?r diese in einzelnen Bereichen tiefer in die Materie vorgedrungen werden muss, was den Rahmen dieser Hausarbeit ?bertreffen w?rde. 'Nicht zweimal in der gleichen Sache!' ist laut ?berlieferung die Aussage des griechischen Staatsmannes Demosthenes bereits in der griechischen Antike gewesen. Diese Aussage besagt, dass die Verfolgung eines T?ters wegen ein- und derselben Tat ausgeschlossen ist. Dieser ?ber 2.000 Jahre alte Rechtsgrundsatz hat bis zum heutigen Tag nichts an seiner G?ltigkeit verloren.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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