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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - ?ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, Fachhochschule f?r ?ffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das wohl am h?chsten zu gewichtende Schutzgut ist die Gew?hrung und Einhaltung von Menschenrechten. Besonders dem Menschenrecht der Gleichberechtigung wird ein hoher Stellenwert einger?umt. Im Grundgesetz (GG) findet es besonders in Artikel 3 Abs. 3 in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot Beachtung. Demzufolge darf u.a. niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Ein Meilenstein f?r die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK). Wie keine andere Menschenrechtsquelle hat die UN- BRK den ?ffentlichen Diskurs gepr?gt. Wie ein Lauffeuer hat sich die Erkenntnis verbreitet, dass die UN- BRK die Inklusion behinderter Kinder im deutschen Bildungssystem einfordert und Sonderwelten wie F?rderschulen prinzipiell mit dem Geist der Konvention nicht vereinbar sind. Gleichwohl sind viele Fragen immer noch offen: Was verstehen wir unter Inklusion? Was ist Behindertendiskriminierung? Woher kommt die UN- BRK und welche Organe sind mit ihrer Umsetzung betraut? Welche Ma?nahmen werden ergriffen, um die verfolgten Ziele umzusetzen? Welchen Einfluss hat die UN- BRK konkret auf das nationale Recht und wie erlangen Betroffene bei Verst??en gegen die Konvention Rechtschutz? Insbesondere am Beispiel der Inklusion an Schulen sollen diese Fragen n?her er?rtert werden. Inklusion nimmt als gesellschaftliches Thema kontinuierlich an Bedeutung zu. Die Diskussionen um ein inklusives deutsches Schulsystem sind hochaktuell und in den Medien immer wieder pr?sent. Die dabei oftmals im Vordergrund stehende Frage ist, ob Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz an einer Regelschule f?r ihr behindertes Kind haben. Dies w?rde einen Paradigmenwechsel im deutschen Bildungssystem bedeuten, denn ?ber Jahrzehnte wurden die traditionellen sozialen Dienstleistungen f?r Menschen mit Behinderung sowie ihre notwendige besondere F?rderung in besonderen Einrichtungen organisiert. Und nun fordert die UN- BRK einen radikalen Wechsel: Behinderte Menschen sollen alle die Einrichtungen besuchen und Dienstleitungen in Anspruch nehmen k?nnen, die auch den nicht behinderten Menschen offenstehen und auch darauf einen Rechtsanspruch haben. Ziel dieser Arbeit ist es, den bisher zur?ckgelegten Weg zur Inklusion in Deutschland an zwei Beispielbereichen nach zu skizzieren, die dabei aufgetretenen Problemfelder aufzudecken und darzulegen, welche Rechtsmittel Betroffenen bei Versagung ihrer Rechte zur Verf?gung stehen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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