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Rechtsanw?lte k?nnen sich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zusammenschlie?en. Im Gegensatz zur Anwalts-GmbH ist die Anwalts-AG derzeit spezialgesetzlich (noch) nicht geregelt und keine oft verwendete Rechtsform eines Zusammenschlusses von Rechtsanw?lten. Daher stellen sich Fragen nach ihrer praktischen Brauchbarkeit. Zum einen im Hinblick auf die starre Verfassung einer AG, zum anderen wegen ihrer spezifischen Governance-Struktur. Des Weiteren kommen steuerrechtliche Fragen hinzu. Die hier vorgelegte Untersuchung zeigt, dass die AG durchaus als Kooperationsform f?r Rechtsanw?lte in Betracht kommt. Einer spezialgesetzlich im Berufsrecht verankerten Ausgestaltung der Anwalts-AG bedarf es hingegen nicht. Aus berufsrechtlichen Gr?nden besteht keine Notwendigkeit, den Mitgliederkreis der einzelnen Organe der Anwalts-AG zu beschr?nken. Dies w?rde sogar einen Versto? gegen Art. 12 Abs. 1 GG darstellen. Allerdings muss dann bzgl. der Mandatsverh?ltnisse eine Ausnahmeregelung von den Mehrheitsbeschl?ssen des Vorstands in der Vorstandsgesch?ftsordnung oder in der Satzung festgelegt werden. Auch die j?ngst von der BRAK und dem DAV angesto?ene Diskussion um eine Neuordnung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts zeigt, dass das Berufsrecht der Rechtsanw?lte auf den Pr?fstand des Gesetzgebers geh?rt.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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