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Geh?rt Ihnen eine Immobilie, egal, ob ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, nicht allein, dann sind Sie Miteigent?mer. In diesem Fall m?ssen Sie gemeinsam mit den anderen Miteigent?mern eine Feststellungserkl?rung abgeben. Diese bildet die Basis f?r Ihre pers?nliche Einkommensteuer. In dem Beitrag beantworten wir u. a. folgende Fragen: Was unterscheidet Miteigent?mer von Alleineigent?mern? Wann muss die vermietende Grundst?cksgemeinschaft eine eigene Steuererkl?rung abgeben? Was ist zu beachten, wenn Sie an Angeh?rige vermieten? Was gilt bei gemischt genutzten Immobilien? Wie werden die Formulare f?r die Steuererkl?rung ausgef?llt (Vordruck ESt 1 B, FB, FE1 etc.)? Wie wird die Immobilie in der pers?nlichen Einkommensteuererkl?rung der einzelnen Miteigent?mer ber?cksichtigt? Als besonderen Service bieten wir Ihnen als Praxisbeispiel die Steuererkl?rung einer Grundst?cksgemeinschaft, der ein vermietetes Zweifamilienhaus geh?rt. Die Formulare f?r die Steuererkl?rung haben wir anhand der Beispielsdaten ausgef?llt. Dieser Beitrag besch?ftigt sich nicht mit Immobilienfonds. Ihnen teilt die Fondsverwaltung den auf sie entfallenden Einkunftsanteil mit, den sie dann in ihrer pers?nlichen Steuererkl?rung ansetzen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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