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Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Ma?nahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen k?nnen. Nur ein Arzt oder Heilpraktiker kann entscheiden, ob eine bestimmte Ma?nahme dazu dient, Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Ihnen hilft, besser mit Ihrer Erkrankung zu leben. Weder der Finanzbeamte noch ein Finanzrichter sind qualifiziert, zu beurteilen, ob eine Ma?nahme medizinisch notwendig oder doch dem "Wellness-Bereich" zuzuordnen ist. Weil Sie im Zweifel die Kosten nicht abziehen d?rfen, m?ssen Sie sich immer die notwendigen Nachweise besorgen ? und zwar bereits im Vorfeld der Ma?nahme. Krankheitskosten z?hlen zu den au?ergew?hnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind zwar in voller H?he abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie ? zusammen mit anderen au?ergew?hnlichen Belastungen allgemeiner Art ? die sog. zumutbare Belastung ?berschreiten. Zu den steuerbeg?nstigten Krankheitskosten z?hlen Aufwendungen f?r Ma?nahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grunds?tzen eines gewissenhaften Arztes der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder eine Krankheit ertr?glicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen. Sind die Kosten offensichtlich krankheitsbedingt wie zum Beispiel ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines gebrochenen Beines, dann reicht die Verordnung des Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus. Dies gilt auch f?r nicht rezeptpflichtige Medikamente. Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn es um alternative Behandlungsmethoden geht, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind, Sie Hilfsmittel ben?tigen, die auch von Gesunden genutzt werden (z. B. ein Massageger?t), Sie sich an einem Ort aufhalten m?ssen, an dem andere Wellness oder Urlaub machen, zum Beispiel in einem Sanatorium oder zur Klimatherapie am Toten Meer. Hier reicht dem Finanzbeamten eine Verordnung des behandelnden Arztes nicht aus. Letztlich soll hier nachgewiesen werden, dass der behandelnde Arzt die Ma?nahme nicht nur deshalb verordnet, um das Vertrauensverh?ltnis zu seinem Patienten nicht zu gef?hrden. Deshalb will der Beamte ein Gutachten des Amtsarztes oder die ?rztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz: MDK) sehen. Wichtig f?r Sie: Das amts?rztliche Attest wird durch eine Gesetzes?nderung jetzt in viel mehr F?llen verlangt. Hier m?ssen Sie unbedingt Bescheid wissen, denn ohne amts?rztliches Attest erkennt das Finanzamt die Kosten dann nicht an. Wir sagen Ihnen, wann ein amts?rztliches Attest zwingend erforderlich ist, was im amts?rztlichen Attest stehen muss und ob in besonderen F?llen auch ein nachtr?gliches amts?rztliches Attest ausreicht. Das Thema Krankheitskosten ist sehr vielschichtig und umfassend, die steuerliche Ber?cksichtigung h?ngt sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Neben dem richtigen Nachweis geht es deshalb vor allem um die Frage: Welche Kosten sind abziehbar und welche nicht? In diesem Kapitel finden Sie neue Rechtsprechung zu zahlreichen Einzelf?llen. Auch die entsprechenden Gesetzes?nderungen haben wir ber?cksichtigt.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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