Die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche

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Die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche

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Das SGB IX gilt als Arbeitsschutzrecht grunds?tzlich f?r alle Arbeitsverh?ltnisse, die dem deutschen Recht unterworfen sind. Allerdings ist auch im Arbeitsrecht zu ber?cksichtigen, dass den Kirchen in Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht garantiert wird und kirchliche Arbeitgeber deshalb m?glicherweise an bestimmte Regelungen des Arbeitsrechts nicht gebunden sind. Die Arbeit untersucht in diesem Kontext, inwieweit der staatliche Gesetzgeber durch das SGB IX als Arbeitsschutzrecht den Kirchen mitbestimmungsrechtliche Vorgaben machen kann bzw. inwieweit die Kirchen solche mitbestimmungsrechtlichen Regelungen selbst getroffen haben. Hierzu wird zun?chst das Verh?ltnis des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts zum ?ffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrecht grunds?tzlich und anschlie?end zum SGB IX im Besonderen analysiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen und auf die Frage der konkreten Anwendbarkeit mitbestimmungsrechtlicher Regelungen des SGB IX im kirchlichen Bereich. Wesentliche Beteiligungsrechte der kollektiven Interessenvertretungen im SGB IX werden abschlie?end einzeln untersucht.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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