Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der K?ndigung von Arbeitsverh?ltnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

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Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der K?ndigung von Arbeitsverh?ltnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

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Die evangelische Kirche z?hlt zu den gr??ten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen "unvollkommenen Rechtsschutz" vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gew?hrte Rechtsschutz wird daher - insbesondere von der Mitarbeiterschaft - als Rechtsschutz "zweiter Klasse" empfunden. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverst?ndnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur m?glich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gr?nden sogar geboten ist. Ausf?hrlich wird er?rtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gew?hrleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung einger?umte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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