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Im Juli 2010 ist in das Kreditwesengesetz (KWG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) jeweils die Regelung aufgenommen worden, dass die Verg?tungssysteme f?r Gesch?ftsleiter und Mitarbeiter angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts beziehungsweise des Unternehmens ausgerichtet sein m?ssen. Im Oktober 2010 folgten zwei konkretisierende Verordnungen: die InstitutsVergV und die VersVergV. In dieser Arbeit werden die aufsichtsrechtlichen Verg?tungsvorgaben erl?utert und die M?glichkeiten ihrer Umsetzung in den die Arbeits- und Dienstverh?ltnisse gestaltenden Vertr?gen und Vereinbarungen er?rtert. Ziel der Arbeit ist es, die Vorgaben f?r die Praxis zu bewerten und die bei ihrer Umsetzung dienstvertragsrechtlichen sowie vor allem individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen zu beantworten.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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