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Die zivilrechtliche Haftung unterliegt traditionell dem dichotomischen System von ≪Vertrags- und Deliktshaftung≫. Dieses Verst?ndnis kann sich jedoch je nach verschiedenen Rechtsordnungen ?ndern, wie zum Beispiel in Deutschland oder in Korea. Vor diesem Hintergrund besch?ftigt sich der Autor mit der Feststellung der rechtlichen Einordnung und des Umfangs der Schadensersatzhaftung aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen. Bei Vertragsverhandlungen sind trotz sogenannter Vertragsfreiheit das rechtsgesch?fts?hnliche Schuldverh?ltnis und die sich daraus ergebende Schadensersatzhaftung vor allem gem?? § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzuerkennen. Dabei ist der Umfang des Schadensersatzes je nach Erscheinungsformen des Verhandlungsabbruchs aufgrund der Begriffe des negativen und positiven Interesses zu bestimmen.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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