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Das Buch untersucht, ob Schiedsgerichte nach der Reform der V0 1/2003 wie einzelstaatliche Gerichte Art. 103 Abs.3 AEUV unmittelbar anwenden d?rfen. Diese Frage wird positiv bejaht, sodass sich die Arbeit im Folgenden mit der Zusammenarbeit der Schiedsgerichte und der einzelstaatlichen Gerichte sowie der Kommission bei der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 103 Abs. 3 AEUV und dem Problem der einheitlichen Anwendung des Europ?ischen Wettbewerbsrechts auseinandersetzt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das jetzige System keine ausreichende Grundlage f?r eine zufriedenstellende Zusammenarbeit bietet. Sie unterbreitet daher einen eigenen Vorschlag f?r eine Bekanntmachung zwischen der Kommission und den Schiedsgerichten ?ber die Zusammenarbeit im Europ?ischen Wettbewerbsrecht.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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